Hartz IV ohne je gearbeitet zu haben?

4 Antworten

Alg 2 steht erst einmal jedem zu, der arbeitsfähig ist, aber keine Arbeit hat.

Weiteres Kriterium ist die "Bedürftigkeit". Bedürftig ist, wer nicht aus eigenen Mitteln seinen Lebensunterhalt bestreiten kann.

Selbstverständlich gilt dann, dass man dich vorrangig in die Lage zu versetzen versucht, dass du diese Hilfe nicht mehr benötigst.

Du wirst also ernsthafte Bemühungen BELEGEN müssen, in Arbeit zu kommen. Tust du das nicht, kann die Unterstützung in Abstufungen auch komplett entfallen.

Bei Alg1 ist das Jahr Voraussetzung, bei Alg2 (H4) muss man nicht gearbeitet haben, aber bedürftig sein.

ALG - 2 / Hartz - lV - ist eine Sozialleistung,da muss man nur die Bedürftigkeit nachweisen,nur beim Arbeitslosengeld ( ALG - 1  Versicherungsleistung ) muss man innerhalb von 2 Jahren min. 1 Jahr Versicherungspflicht nachweisen,also pro Monat mehr als 450 € Brutto verdient haben !

Das verwechselt dein Freund , glaube ich, mit ALG 1.