Darf ein Vermieter die Vermietung wegen Hartz IV ablehnen?

14 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
Das Risiko einer Diskriminierung würde ich mit folgendem Text umgehen: "Der ideale Mieter hat eine feste Anstellung in Vollzeit und ein geregeltes Einkommen".

Nun, ein solcher Vermieter wird wohl damit leben müssen, keine (dauerhaften) Mieter zu finden.

Denn ein wirklich festes Einkommen ist heutzutage doch nur noch ein Märchentraum. Mag sein, daß jemand einen tollen Arbeitsvertrag und Lohnnachweis bei Einzug vorlegen kann. Aber: was ist, wenn er den Job z.B. schon nach einem Jahr verliert? Und was ist, wenn derjenige doch mal Hartz4 bezieht? Spätestens dann merkt der Vermieter, daß es nicht wichtig ist, woher das Geld kommt, sondern daß das Geld kommt. ;)

Aber da es durchaus üblich ist, daß Vermieter vorab aussondern, wen sie schonmal garnicht haben wollen, dürfte das nicht wirklich ein Drama sein.

Mir ist jedenfalls nichts bekannt von Klagen o.ä. gegen Vermieter, die nur an Nichtraucher oder ältere Leute oder sonstwas an Bedingungen für einen Mietvertragsabschluß stellen...

Und wenn ein "Vermieter" so gar niemanden in die Bude lassen möchte muss er selber drin wohnen. Oder die Immobilie schlicht garnicht erst anbieten.

warehouse14

schelm1 
Fragesteller
 15.12.2015, 17:44

Um es zu präzisieren! Es geht ausschließlich um die Zulässigekit des Auschlußhinweises: "Vermietung nur an Personen mit eigenem festen Einkommen."

Es gibt keine diskriminierenden Hinweise auf irgendwelche anderen Umstände der anfragenden Personen.

Sie könnten bei der Gelegnheit vieleicht einmal über den Begriff unsd den Sinn des pfändbaren freien Einkommens nachdenken, über das ausschließlich Beschäftigte verfügen können!?!

Ferner ist der Mietbeginn weder über den Verlauf noch das ende zu bestimmen. Das dürfte auch Ihen klar sein.

warehouse14, UserMod Light  15.12.2015, 17:55
@schelm1

Was verstehst Du unter festem eigenen Einkommen? Einen konkreten Betrag? o.O

Also für mich ist meine EU-Rente auch mein eigenes festes Einkommen (die Rente ist dauerhaft bis zur Altersrente bewilligt...)... o.O

Die wird nur noch ergänzt durch Grundsicherung, wodurch sie ungefähr dem Hartz4-Gesamtbetrag (also Regelsatz+KDU+KV) entspricht, welches Du ja ablehnst.

Ich dürfte also auch nicht bei Dir einen Mietvertrag bekommen, oder?

warehouse14, UserMod Light  15.12.2015, 18:10
@schelm1

Warum fragst Du überhaupt, wenn Du doch selber im Grunde weißt, wie die Antwort zu lauten hat?

Ein Wohnungseigentümer ist doch nicht verpflichtet, jeden als Mieter anzunehmen, der bei ihm klingelt.

Wenn Du keine Hartz4-Leute haben willst brauchst doch nur 'ne Miete zu verlangen, die eh nicht vom Amt bezahlt wird.

So kannst Du alle Bedürftigen ausschließen, ohne es explizit irgendwie umschreiben zu müssen.

Auch Flüchtlinge kriegst Du dann nicht so schnell, wenn die Bude von schlauen Mietnomaden gerade auseinandergenommen wurde, die Dir einen lukrativen Mieteinahmetraum bescherten mit einer Lohnauskunft jenseits aller guten Dinge.

Also wenn die Bude 'ne Ruine ist und Du trotzdem eine Luxusmiete verlangst hast Du alle unerwünschten Interessenten außen vor und niemand kann Dich dafür irgendwie belangen.

Und letztendlich ist es doch wurscht, wer sich um die Bude bewirbt. Du wirst schon den passenden Mieter rausfiltern.

Also lass sie doch alle kommen, wie sie wollen.

Mit wem davon Du einen Vertrag abschließt kann Dir keiner vorschreiben.

warehouse14

schelm1 
Fragesteller
 15.12.2015, 20:42
@warehouse14, UserMod Light

Wenn Du keine Hartz4-Leute haben willst brauchst doch nur 'ne Miete zu verlangen, die eh nicht vom Amt bezahlt wird.

Die Mietpreisbremse, der Mietspiegel etc. sagen Ihnen aber schon etwas?

Warum fragst Du überhaupt, wenn Du doch selber im Grunde weißt, wie die Antwort zu lauten hat?

Das Lesen und verstehen der Frage hätte Ihnen diesen wenig dienlichen Kommentar erspart.

warehouse14, UserMod Light  16.12.2015, 08:17
@schelm1

@schelm1:

Die Mietobergrenze vom Amt lässt immer noch einigen Spielraum für Vermieter wie Dich offen, da sie sich am unteren Ende des Mietspiegels bewegt.

Das wüsstest Du, wenn Du jemals versucht hättest, mit solchen Vorgaben eine menschenwürdige Unterkunft zu finden.

schelm1 
Fragesteller
 16.12.2015, 10:18
@warehouse14, UserMod Light

Ich kenn die Problem aus der anderen warte - ich vermiete menschenwürdige Unterkünfte an würdige Menschen!

schleudermaxe  16.12.2015, 12:42

... also, wenn die Miete nicht kommt, kann ja meist sofort gegengesteuert werden, bei einem Hartzer aber eben nicht. Da ist sogar jeder Titel rausgeworfenes Geld, oder? So jedenfallls meine Erlebnisse.

warehouse14, UserMod Light  16.12.2015, 18:43
@schleudermaxe

Das Problem sind nicht pauschal nur die Hartz4-Empfänger. Oft können die nichts dafür, daß es zu Mietrückständen kommt. Das ist den Gesetzen geschuldet, die an der Menschlichkeit vorbeigehen. Und die machen die Leistungsempfänger ja nicht selber.

Und wenn Vermieter, die grundsätzlich alle H4-Empfänger als unwürdige Mieter betrachten, einfach mal eine Kostprobe ihrer eigenen Medizin bekämen, dann wäre dem Anfang vom Ende dieses menschenverachtenden Systems zumindest mal 'ne Chance gegeben.

Wielange würde einer von euch wohl noch irgendwelches Eigentum anderer respektieren, wenn man euch grundsätzlich die Fähigkeit dazu abspricht und euch ständig eintrichtert, daß ihr es nicht wert seit, daß man sich um euch überhaupt bemüht?

Ich könnte ganze Bücher darüber schreiben, wie Vermieter mit Sozialleistungsempfängern so gerne mal umgehen.

Klar gibt es die unvernünftigen Mieter. Aber die sind nicht ausschließlich Hartz4-Empfänger.

Und es ist einfach frustrierend, wenn man schon seit Monaten eine Bude sucht, aber stets mit den Untaten eines anderen als Begründung abgelehnt wird.

Das ist echt "aufbauend und motivierend". Man weiß, daß man ohne Bude keinen Job findet. Und damit keine Chance bekommt, mal wieder ein geregeltes Leben zu führen.

Und das nur, weil manchen Leuten Profit wichtiger ist als alles andere.

Ich wäre ja eh dafür, daß man diesen ganzen Unfug mit dem Vermieten von Wohnraum als Vermögensstrategie ersatzlos abschafft. Soll jeder eine angemessene (!!!) Bude bekommen und als sein unveräußerliches Eigentum betrachten dürfen.

Die Welt sähe sicher besser aus, wenn Grundbedürfnisse anderer nicht mehr als Mittel zum Gewinn für Habsüchtige ausgenutzt werden könnten.

Das Elend vieler notorischer Gewinnstreber wäre mit einem Schlag weg.

warehouse14

schelm1 
Fragesteller
 19.12.2015, 11:13
@warehouse14, UserMod Light

Die Verelendung von solchen kommunistisch oder sozialistisch geführten Ländern, die einen gesunden Wettbererb als Leistungsanreiz verhindern, haben das bewiesen, indem sie pleite gegangen sind! - Deshalb ist da auch leider kein Platz mehr für Menschen mit Ihrem Gedankengut oder vielmehr Gedankenmüll!

warehouse14, UserMod Light  19.12.2015, 13:27
@schelm1

Die Ursachen für diese "Verelendung" liegt ganz sicher nicht ausschließlich bei den entsprechend geführten Ländern.

Handelsembargos beispielsweise sind eher kapitalistische Methoden der Manipulation eines gesunden Wettbewerbs.

Und wenn man gewisse Dinge einfach nicht tut, obwohl sie nötig sind, dann hat das nichts mit der Grundhaltung zu tun, die ich angesprochen habe. Auch in kapitalistischen Ländern vergammelt so einiges, weil lokale politische Machtinhaber andere als öffentlich sinnvolle Interessen verfolgen.

Vernunftbegabte Menschen erkennen mühelos, daß Kapitalismus der wahre Gedankenmüll ist. Der Kapitalismus ist eine Haupttriebfeder für die Zerstörung unseres Lebensraumes.

Für mich ist das Beweis genug, daß Kapitalisten einfach nur dumm sind. Und meistens sind sie auch noch chronisch asozial.

warehouse14

Das Eigentumsrecht beinhaltet das Bestimmungsrecht. Dementsprechend kannst Du Vorgaben machen. Dies ist aber nur grundsätzlich so.

Es kann also auch Ausnahmen geben.

Einzig der Gesetzgeber kann das Eigentumsrecht aufgrund bestimmter Situationen einschränken. Dies kann z.B. durch die Notstandsgesetze erfolgen, die schon jetzt da sind, und im Fall eines Notstandes ausgerufen werden können. Dann kannst Du über gar nichts mehr bestimmen.

Ähnlich schaut es bei einer Verschärfung der Flüchtlingskrise aus, wo der Staat als schnelles Eingreifsmittel eine Zwangseinweisung verordnen kann, die temporär bis zur Behebung der Zwangssituation gelten kann. Eine derartige Situation hatten wir letztmalig nach dem zweiten Weltkrieg.

ilknau  15.12.2015, 20:01

Da hast du leider Recht und so mancher Vermieter wird eher die Bude verwüsten, um sie unbewohnbar zu machen als sie verwüsten zu lassen und dann noch auf den Kosten sitzen zu bleiben, weil die Kommune als Mieter sich gern vornehm zurück hält geht es um Reinigungsmaßnahmen in für F. gemietete Wohnungen, Häuser, da die vornehmlich männlichen Kollegen aus Kulturen kommen, die Boden wischen oder mal bei Toi nach zu putzen als Weiberarbeit ansehen...

Da bleibt der Vermieter drauf hocken...

chvoyage  16.12.2015, 14:05
@ilknau

das hört sich stark nach Vorurteil an, es gibt auch sehr reinliche Ausländer und sehr unreine Innländer.

Ich fürchte, wir dürfen. Wir sind auch geheilt, bekommen wir doch Dank dem Herrn Schröder eigentlich alle Kosten und Lasten für die Unterkunft, nur, der Hartz IV Patinent muß mitspielen. Unsere Rückstände aktuell für diese Mieter rd. 350.000 EUR und somit abgeschrieben. Alles eigentlich ganz einfach, oder?

schelm1 
Fragesteller
 16.12.2015, 13:27

Wir beschränken uns künftig auf den Hinweis eines Users:

"Vermietung an bonitätsmäßig einwandfreie Mieter!"

Da sollen sich dann die nicht vermietenden "Gutmenschen" und Pseudowohltäter ohne Handlungsspielraum tatsächlich juristisch die Zähne dran ausbeißen! 

chvoyage  16.12.2015, 14:02
@schelm1

auch das ist diskriminierend

schelm1 
Fragesteller
 19.12.2015, 11:04
@chvoyage

Weshalb sollte ein Prädikat diskriminieren? Es ehrt den Angesprochenen vielmehr!

Hallo, schelm1.

Nein!

Es ist sein Eigentum und sein Recht, zu entscheiden, wer darin wohnen darf.

Weißt du, wie schwer es ist, Mieter wieder los zu werden, selbst, wenn du rechtlich gut etwa Eigenbedarf begründest?

War im Fall eines Bekannten so: eben über 1 Jahr + die Zahlung ohne Ersatz, obwohl er Recht bekam.

Als Vermieter hast du inzwischen weniger Rechte als die M., um selbst die dann erst nach wenigstens einem Jahr + Zahlung von ca. 5000 € für eine Räumungsklage raus zu haben bei endlich erfolgtem Rechtszuspruch, wobei man quick auch gern auf diesen Kosten sitzenbleibt, lG.

chvoyage  16.12.2015, 13:50

Falsch.  Selbsverständlich darf der Vermieter entscheiden, wer bei Ihm wohnt. Er darf aber nicht im Vorwege diskriminierende Ausschlussbeschreibungen machen. Das kann Dir jeder RA bestätigen.

ilknau  16.12.2015, 19:10
@chvoyage

very wrong adress...