Bekommt man Hartz IV bei gemeinsamer Eigentumswohnung?

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Grundsätzlich ist die selbstgenutzte Eigentumswohnung Hartz-4-sicher, solange sie nicht erheblich zu groß ist. Bei einer gemeinsam gekaufen und genutzten Wohnung kann man aber davon ausgehen, dass Ihr gemeinsam wirtschaftet. Daher werdet Ihr als Bedarfsgemeinschaft geführt und euer beider Bedarf und euer beider Einkommen werden gemeinsam berechnet - ihr bekommt also beide Alg2 oder eben beide nicht. Insofern: Ja, der Partner muss zahlen. Ich sehe kaum eine Konstruktion, das zu vermeiden.

ihr werdet als BG behandelt,d.h.dein Verdienst wird angerechnet.

Daher,überlegt euch das sehr genau.

Hoffe, konnte helfen. Gruß, eXpertAudio