Bekommt man Hartz IV bei gemeinsamer Eigentumswohnung?
Eine Eigentumswohnung scheint ja die Hartz-IV-sicherste Anlage zu sein. Aber was passiert, wenn man mit seinem Partner gemeinsam (50:50) eine Wohnung gekauft hat, arbeitslos wird und schließlich einer Hartz IV beziehen muss, der andere weiterarbeitet?
Darf man dann drin bleiben? Muss dann statt des Amtes der Partner für den Hartz-IV-Empfänger zahlen? Falls ja, kann man sich als WG mit gemeinsamem Wohneigentum ausgeben? Oder ist das beste, sich alleine eine Wohnung zu kaufen?
4 Antworten
Grundsätzlich ist die selbstgenutzte Eigentumswohnung Hartz-4-sicher, solange sie nicht erheblich zu groß ist. Bei einer gemeinsam gekaufen und genutzten Wohnung kann man aber davon ausgehen, dass Ihr gemeinsam wirtschaftet. Daher werdet Ihr als Bedarfsgemeinschaft geführt und euer beider Bedarf und euer beider Einkommen werden gemeinsam berechnet - ihr bekommt also beide Alg2 oder eben beide nicht. Insofern: Ja, der Partner muss zahlen. Ich sehe kaum eine Konstruktion, das zu vermeiden.
ihr werdet als BG behandelt,d.h.dein Verdienst wird angerechnet.
Daher,überlegt euch das sehr genau.
Hoffe, konnte helfen. Gruß, eXpertAudio
Habe einen Link gefunden müßte dir weiterhelfen.
http://www.sozialleistungen.info/hartz-iv-4-alg-ii-2/vermoegen.html
Schau mal hier, "Unterkunftskosten selbst genutzter Eigenheime/Eigentumswohnungen" :