Hartz 4 und miete Differenz selber zahlen?

2 Antworten

Das Jobcenter kann euch nicht zum Umzug zwingen !

Du bekommst dann vom Jobcenter erst mal einen Bescheid über eure zustehenden Leistungen und wenn die KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ) nicht angemessen für 2 Personen wäre,dann wirst du im Bescheid aufgefordert die KDU - zu senken.

Dir wird dann mitgeteilt wie lange die tatsächlichen Kosten der KDU - übernommen werden,in der Regel sind das dann min. 6 Monate,solange würde das Jobcenter auf jeden Fall die volle Miete anerkennen und was es dann nach diesen 6 Monaten max. noch zahlen würde.

Dann hast du Zeit zu überlegen was du machen möchtest bzw.ob du dir die Zuzahlung nach dieser Übergangszeit leisten kannst,wenn ein Umzug unzumutbar wäre und du das auch nachweisen könntest ( z.B. ärztliches Attest ),dann könnte das Jobcenter diese Übergangszeit zumindest verlängern.

Du kannst dir im Internet mal suchen ,, Harald - Thome - örtliche - Richtlinien " oder du gibst mal ein ,, angemessene KDU " und dazu den Namen deiner Stadt,da solltest du etwas finden was euch bei 2 Personen an angemessener KDU - zustehen würde.

Von der Größe her dürfte die Wohnung ca. 60 qm - 65 qm haben,dies ist aber nicht entscheidend,sondern wie hoch die gesamte KDU - ist,wenn die Wohnung also zu groß wäre,die KDU - aber insgesamt angemessen ist,dann spielt die Größe keine Rolle.

Wenn du alleinerziehend bist,dann steht dir ein Alleinerziehenden Mehrbedarf zu und zwar sind das dann von deinem derzeitigen Regelsatz von 404 € noch mal 12 % für ein Kind über 7 Jahre,also noch mal 48,48 € dazu.

Dazu käme dann dein derzeitiger Kopfanteil der KDU - also erst mal 50 % von den gesamten 520 €,hier erst einmal 260 €.

Dein Bedarf würde dann bei min. 404 € Regelsatz + 48,48 € Mehrbedarf + 260€ Kopfanteil der KDU = 712,48 € pro Monat betragen.

Der Tochter stünde dann derzeit min. ein Regelsatz von 270 € zu ( 6 - 13 Jahre ) und dazu dann die 260 € Kopfanteil der KDU = 530 €.

Davon wird dann zumindest das Kindergeld von 190 € abgezogen,dass ist Einkommen deiner Tochter,auch wenn du das Kindergeld bekommst,zumindest solange sie es zur eigenen Bedarfsdeckung benötigen würde.

Wenn es auch noch Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt gibt,dann wird das auch von ihrem Bedarf abgezogen.

Wenn Du entsprechende Bescheinigungen beibringen kannst, dass hier ein Umzug für Dich und Deine Tochter unzumutbar ist, kann das Amt auch die höheren Kosten bewilligen.