Muss mein Kind von ihrem Unterhalt selber miete zahlen?

11 Antworten

Von Experte Kessie1 bestätigt

Ob die Berechnung korrekt ist kann ich dir nicht sagen, weil ich nicht weiß wie hoch deine Warmmiete ohne Abschlag für den normalen Haushaltsstrom ist und ob deiner Tochter evtl. auch ein Mehrbedarf zusteht.

Aber was ich dir mit 100 % Sicherheit sagen kann ist, dass ihr Unterhalt und das Kindergeld als ihr Einkommen auf ihren Bedarf angerechnet wird.

Ihr Bedarf liegt derzeit bei min. 311 € Regelbedarf für den Lebensunterhalt, dieser gilt derzeit für Kinder von 6 - 13 Jahren, ab 14 - 17 Jahren wären es derzeit 376 € Regelbedarf, dazu kommt dann min. noch der Kopfanteil von der Warmmiete, bei 2 Personen würden das jeweils 50 % sein.

Zu den 392 € Unterhalt kommen derzeit 219 € Kindergeld, die Tochter hat also ein anrechenbares Einkommen von 611 € pro Monat, zieht man diese derzeit 311 € Regelbedarf für ihren Lebensunterhalt ab, bleiben für ihren Kopfanteil der Warmmiete 300 €.

Liegt deine angemessene Warmmiete bei max. 600 € oder darunter, kann deine Tochter ihren Bedarf aus eigenem anrechenbarem Einkommen decken und fällt auch als unter 25 jähriges Kind aus deiner BG - Bedarfsgemeinschaft raus und muss dann ihren Bedarf selber decken, also auch ihren Kopfanteil der Warmmiete selber zahlen.

Würde deine Tochter mehr anrechenbares Einkommen als Bedarf haben, dann würde bzw.könnte es sogar zur Kürzung bei deinem Bedarf kommen.

Denn nicht mehr benötigtes Kindergeld, was deine Tochter zur eigenen Bedarfsdeckung nicht mehr benötigt, würde wieder zu deinem Einkommen und entsprechend auf deinen Bedarf angerechnet.

Hättest Du z.B. Erwerbseinkommen auf das schon Freibeträge berücksichtigt würden, dann würde das nicht mehr benötigte Kindergeld voll auf deinen Bedarf angerechnet, sonst könntest Du min. 30 € Versicherungspauschale geltend machen.

Zum Unterhalt wird wohl auch noch Kindergeld bezogen, welches beim "Bedarf" als Einkommen angerechnet wird.

Ergo verringert sich der Bedarf für da Kind nicht nur um den Mietanteil sondern u.U. auch um den der Lebenshaltungskosten.

Als Erziehungsberechtigte verfügst Du doch auch über diese Gelder.

Korrekt.

Wieso soll dein Kind die Miete bezahlen ?
Du bekommst für dich und dein Kind Harz 4 (Bedarfsgemeinschaft)

Das hat schon seine Richtigkeit. Wenn Kinder aus eigenem Einkommen ihren Bedarf decken, sind sie nicht mehr in der BG. Somit muss der Teil der Miete für das Kind aus dem Einkommen vom Kind gezahlt werden.

@Romy0

Ja aber dann ist es doch in dem Sinne keine bedarfsgemeinachaft mehr

@Romy0

geht die 11-jahrige Tochter denn schon "arbeiten" .. (?!) .. wegen eigenem Einkommen, usw .. vielleicht schon frühreif usw

@bachforelle49

Sieh dir doch mal im SGB II an, was alles als Einkommen definiert ist! Damit ist nicht zwangsläufig Erwerbseinkommen gemeint!

Ihre Tochter ist 11 und hat kein „Einkommen“

@Sabbi999

Unterhalt, Kindergeld? Ist sehr wohl Einkommen.

@Sabbi999

Nein sie hat kein Einkommen ich weiss nicht ob Unterhalt als Einkommen gerechnet wird

@lisanicole2010

Ja, wird es. Einkommen sind alle Einnahmen in Geld. Unterhalt und Kindergeld sind beides Einkommen.

Das alles bekommt die Mutter für ihr Kind.

Erst mit 18 ändert sich das

@Sabbi999

Es ist beides dem Kind zuzuordnen, auf welchem Konto es landet ist irrelevant. Das Alter spielt keine Rolle.

Mein kind fällt raus weil sie zu viel Unterhalt bekommt! Das soll mal einer verstehen danke dir

@lisanicole2010

Kann verstehen, dass es für euch blöd ist aber eines muss dir bewusst sein. Hartz IV ist kein Geschenk und wenn der Kindesvater für den Unterhalt des Kindes sorgen kann, macht es sicher nicht die Allgemeinheit.

Kindergeld und Betreuungsleistungen sind kein Einkommen des Kindes, BGH DRsp 2020/1690 = FamRZ 2020,445.

Nicht so ganz, denn ihre Geldeingänge reichen nicht aus für den Bedarf und die Kosten und Lasten der Unterkunft.

Der Bescheid hört sich für mich fehlerbehaftet an und sollte gerügt werden.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Ich werde es auf jedenfall mal überprüfen lassen muss mal scahuen wo man das machen kann

  • a) wie hoch ist denn die Miete?
  • b) wie hoch sind andere Einkünfte (Kindergeld)?

Fehlerhaftes ist aus der mageren Information nicht abzuleiten.

Ja, es ist richtig.

Die Hälfte vom "Amt" bekommen, ohne etwas dafür zu tun ist doch auch schonmal was, oder etwa nicht!?

Ich würde lieber arbeiten!!!!

@lisanicole2010

Was hintert dich? Geht die Tochter mit mittlerweile 11 Jahren noch nicht zur Schule?

@lisanicole2010

Was spricht denn dagegen?

Es ist ein tolles Gefühl, sich jeden Cent selber verdienen zu können und nicht ständig rechnen zu müssen, was man ausgeben kann und was nicht.

Ich will Dir nicht zu nahe treten, aber finanziell abhängig zu sein, ist doch mehr als bescheiden.

@Familie2007

Das weiss ich selber ich suche schon set längerem aber wenn man die Tochter jeden Tag zur Schule fahren muss und abholen muss habe ich nur bestimmte Zeitfenster wo ich kann und das ist schwer was zu finden was in den Zeiten rein passt! Es fährt kein Bus zur Schule

@AngiedieSchlaue

Meinst de ich finde es toll meine Rechnungen nicht zahlen zu können und von Hartz 4 abhängig zu sein das mach ich nicht aus lauter Langeweile oder Faulheit

@lisanicole2010

Die Schülerbeförderung ist ab einer bestimmter Strecke unentgentlich durch die Kommune durchzuführen. In Einzelfall sogar mit Taxi. Das ist meines Erachten doch eher eine Ausrede, nicht arbeiten zu können, weil man sein Kind selbst befördern muss/will.

@lisanicole2010

Das habe ich Dir ja nicht unterstellt. Deshalb habe ich nachgefragt. Sorry, wollte Dir bestimmt nicht auf den Schlips treten.

@Familie2007

Sei du mal in meiner Situation du kennst meine Situation nicht und behauptest einfach irgend einen Mist das es nur ausreden sind da es eine waldorfschule ist muss ich die Kosten selber tragen nur zu info

@lisanicole2010

Außerdem gibe es die verlässliche Grundschule mit Hausaufgabenbetreuung und Hort. Jeder der dann noch die Faktor "Zeit" vorschiebt, sollte man an seiner Einstellung zum "Arbeiten" arbeiten!

@lisanicole2010

Ja, das macht Sinn. Das Kind auf eine Privatschule geben und sich dann noch darüber beschweren, dass man nicht da auch noch vom Staat bekommt bzw. noch mehr vom Staat fordern. Es ist doch immer wieder die Sache mit dem kleinen Finger reichen und dann wird der halbe Arm ausgerissen.