Wohnung zu groß und Miete zu teuer muss Hartz 4 trotzdem angemessene Mietkosten zahlen?

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Sind die Wohnungskosten zu hoch und handelt es sich um eine öffentlich geförderte Wohnung, wird zunächst, wie hier schon mehrere beschrieben haben ein Kostensenkungsaufforderung als Bescheid mitgeteilt, schriftlich. Mit Datum dieses Bescheides werden auf jeden Fall die tatsächlichen Wohnungskosten für 6 Monate weiter gezahlt. Ob dann nur noch die "angemessenen" Wohnungskkosten übernommen werden, ist von weiteren Faktoren abhängig, zum Beispiel die Lage auf dem Wohnungsmarkt im Bereich öffentlich gefürderter Wohnungen und Sozialwohnungsbau, aber auch andere Gründe können eine Rolle spielen. Sind die Wohnungskosten nur geringfügig zu hoch, besteht für das Jobcenter die Möglichkeit bis zu 10% weiterhin über dem Satz der Angemessenheit zu zahlen. Gibt es schwerwiegende Gründe, warum ein dUmzug nicht zumutbar ist, oder wären die umzugskosten abzuwägen, so kann auch weiterhin erhöhte Wohnungskosten gezahlt werden. Im Zweifel ist das durch das Sozialgericht zu entscheiden. Urteile eines Sozialgerichtes sind übrigens keines Falls bindend für andere Bundesländer, sondern müssen erst - im Einzelfall - vom Bundesgerichtshof geklärt werden. Insofern nützt es auch nichts, wenn man weiß, das irgend ein Sozialgericht etwas im Einzelfall entschieden hat. Nur, wenn die Einzelfälle absolut vergleichbar sind, wäre dass ein Weg. Wie hier viele schon geschrieben haben, wird man aber nicht zum Umzug verpflichtet und viele lösen das Problem dadurch, dass sie einen Untermieter suchen, was zugegebener Maßen, nicht immer sinnvoll ist, da dieser tatsächlich auch seinen Anteil an den Wohnungskosten zu zahlen hätte und oft, diese dUntermietsverhältnisse weitere Schwierigkeiten mit sich bringen.

LG

aus dem was du hier vorträgst läßt sich nicht ableiten, um was es dir geht.

Vom grundsätzlichen ist keiner gezwungen umzuziehen.

Wenn du im Leistungsbezug stehst und das Jobcenter meint, deine genutzte Wohnung sei zu groß und zu teuer bekommst du zunächst eine Kostensenkungsaufforderung.

umziehen, oder option bei mehr zimmern ,zwang ein zimmer unterzuvermieten..

Wenn du bei Antragstellung in einer "unangemessenen" Wohnung lebst, werden die Kosten für max. 6 Monate erst einmal in voller Höhe übernommen. Wenn du dann nicht umgezogen bist, bekommst du halt nur noch die angemessenen Mietkosten. zum Umzug zwingt dich keiner. Wie du dann die Differenz aufbringst, ist dein Privatvergnügen.

kommt auf die renitents des sachbearbeiters an..ist nicht allgemeingültig..

@bankchef

Neues Urteil: Angemessener Wohnraum zu pauschal "Angemessener Wohnraum" bei Hartz 4 ist zu pauschal Behörden dürfen ALG-II-EmpfängerInnen nicht pauschal und ohne Erläuterung verpflichten, sich eine "angemessene Wohnung" zu suchen. Das entschied das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz. Das Gericht verpflichtete eine Behörde, vorerst die Kosten für Unterkunft und Heizung einer Hilfebezieherin zu übernehmen. Die Frau bewohnt mit ihrem Sohn eine 86-Quadratmeter-Wohnung für 700 Euro. Die Behörde fand die Wohnung zu groß und zu teuer und wollte nur noch für die gesetzliche Übergangszeit von sechs Monaten zahlen. Das Amt hätte die genaue Größe der Wohnung sowie den Quadratmeterpreis, den es zu übernehmen bereit sei, angeben müssen, so die Richter. (Az.: L 3 ER 161/06 AS)

Und das die Mindestkosten der Unterkunft ohne Wenn und Aber übernommen werden müssen ergibt sich aus dem SGB:

@bankchef

renitents

oh, ein neuer Begriff^^

@ralosaviv

Auf das, was ein LSG entscheidet, kann man sich getrost in anderen Bundesländern ein Ei backen, zumal ein Jobcenter ja nur die zulässigen Richtwerte angeben muss (was in der Regel in rechtlich sauber arbeitenden Kommunen standardmäßig getan wird), damit obiger Einzelfall nicht eintritt.