Mit Kumpel zusammen ziehen der jedoch Hartz 4 bekommt?

4 Antworten

Mooooment. Bevor du da überhaupt einziehen darfst, muss sich dein Kumpel die Untervermietung an dich durch seinen Vermieter erstmal genehmigen lassen. Spielt der Vermieter mit, schließt dein Kumpel mit dir einen Untermietvertrag ab und kassiert von dir Miete. Seinerseits müsste er dann diese Untermiete als Einnahme dem JC gegenüber offenlegen, die um deinen Untermietbetrag dann ihre Überweisung an ihn mindert.

Wizzard94 
Fragesteller
 06.11.2013, 15:18

Und wenn er sagt das die Untermiete 1€ kostet? Muss ich ihn nur ein 1€ geben? (natürlich jetzt übertrieben). Oder gibt es da was ich Mindestens Zahlen müsste?

Atzec  06.11.2013, 15:21
@Wizzard94

Formal auf der sicheren Seite wäre man wohl, wenn man prozentual den Mietanteil über die jeweiligen Zimmergrößen berechnet. Das dürfte der Standpunkt des JCs sein. Den größten Spielraum zum Bescheißen hättet ihr vermutlich, wenn ihr euch die Miete teilt und dem JC nichts davon mitteilt, also die Untervermietung verschweigt.

Wizzard94 
Fragesteller
 06.11.2013, 15:25
@Atzec

Das wäre natürlich auch eine Möglichkeit. Also mit dem Bescheißen .... :D

Atzec  06.11.2013, 23:50
@Wizzard94

Fliegt das auf, droht euch allerdings heftiges Ungemach. Auch Sozialbetrug ist als Betrug ein strafbewehrtes Delikt...

ich und ein Kumpel wollen gerne zusammen Ziehen damit ich etwas Miete Sparen kann und wir eh die meisten Zeit unterwegs sind. Ich selber gehe Arbeiten und er bekommt momentan Hartz 4. Wie wird das geregelt?

Dann musst Du anteilig Miete zahlen.

Er hat die Wohnung schon und da er das Wohnzimmer noch nie wirklich genutzt weil sein Zimmer auch ein Fernsehr, Pc und Sitzmöglichkeiten hat bekomme ich das Zimmer. Wie wird das jetzt geregelt? Er bekommt vom Amt die 308€ Miete bezahlt wenn ich da jetzt einziehe wo müssen wir uns da melden?

Er muss das beim Jobcenter angeben.

Wie viel müsste ich dazu Zahlen?

Das wird das Jobcenter schon sagen, bzw. Deinem Freund dann abziehen,

Oder muss ich da überhaupt was Zahlen?

Natürlich.

Den Vermieter muss man auch vorher fragen.

Ihr seid dann eine Bedarfsgemeinschaft. Eure beiden Einkommen werden bei der Festsetzung des SGB-II-Anspruchs angerechnet.

FrauWinter  08.11.2013, 08:41

Unsinn, nicht bei Untermietverhältnissen.

Telekram  08.11.2013, 10:13
@FrauWinter

Unsinn. "Mit Kumpel zusammenziehen" ist nicht Untermiete.

Es wird berechnet, wie viel ihr zum Leben braucht. Verdienst du genug, hat er keinen Anspruch mehr. Ihr lebt dann in einer eheähnlichen Gemeinschaft. Auf Deutsch: Du müsstest ihn unterhalten.

Atzec  06.11.2013, 15:17

Nein, das ist so nicht richtig. Erstmal begründen die beiden bestenfalls eine Wohngemeinschaft, in der beide gerade nicht für den Lebensunterhalt des anderen einstehen wollen und auch nicht müssen!

Wizzard94 
Fragesteller
 06.11.2013, 15:17

Warum wir sind doch eine WG?

Wizzard94 
Fragesteller
 06.11.2013, 15:19
@Atzec

Habe im Monat 800-1100€ Raus nächstes Jahr beginnt meine Ausbildung da werde ich nur 400€ haben. Verdiene ich also genug das ich ihn Unterhalten müsste?

Atzec  06.11.2013, 15:23
@Wizzard94

Jein. Pro Kopf stünden euch 345 Euro, also 690 plus Miete zu. Rechne selber. Da könntet ihr gemeinsam Anspruch auf noch ein paar Euro haben.

FrauWinter  08.11.2013, 08:44
@Wizzard94

Bist du mit deinem Kumpel in einer Beziehung?

Wenn nein, musst du auch nicht für ihn zahlen. Falls das vom Jobcenter nach einem Jahr irgendwie vermutet werden sollte, schriftlich wiedersprechen. Ihr lebt schließlich sogar in getrennten Zimmer, da dürfen die Herrschaften gerne vorbei kommen und sich davon überzeugen, dass nicht in einen Topf gewirtschaftet wird.