Mieterhöhung wegen Modernisierungsarbeiten Hartz 4

7 Antworten

Bei Mieterhöhung gemäß BGB § 558 hat der Mieter ein Sonderkündigungsrecht.

Stimmt er der Erhöhung nicht zu und macht von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch muß er die erhöhte Miete nicht zahlen.

Sonderkündigungsrecht heißt übrigens nicht fristlos, das nur nebenbei.

ok und ist man verpflichtet die differenz selber zu zahlen oder darf man auch umziehen

Das kann Dir nur das Jobcenter verbindlich sagen was dann passieren wird.

Da sind 2 Tatsachen zu klären. Die Erste aus meiner Sicht ist, ist die Mieterhöhung gerechtfertigt. Denn Vermieter verstecken in den Modernisierungskosten gerne auch Reparaturkosten und das ist nicht zulässig.

Über diese Tatsache, sofern diese zuträfe, sollte das Jobcenter unbedingt informiert werden. Entweder kann die Wohnung behalten werden und die 40 € müssen aus eigener Tasche bezahlt werden oder es wird ggf. ein Umzug erforderlich. Denn wer als HartzIV-Empfänger kann sich dauerhaft 40 € weniger zur laufenden Verfügung leisten ? Wenn das Jobcenter auf Umzug entscheidet, dann werden die reinen Umzugskosten übernommen, andernfalls nicht.

Bei 40 € pro Monat,die es über dem Höchstsatz bei euch liegen würde,wäre eine Aufforderung zu einem Umzug unverhältnismäßig !

Denn es würden bei 6 Monaten Bewilligungszeitraum mal 40 €,gerade einmal 240 € zusammen kommen und das liegt weit unter einem Betrag,der durch einen Umzug,durch das Jobcenter gefordert,kosten würde und auch gezahlt werden müsste.

Euch würden zunächst einmal nach einer Aufforderung zur Kostensenkung durch das Jobcenter,max.6 Monate die unangemessenen Kosten weiter gezahlt,danach dann nur noch die angemessenen Kosten.

Dann müsstet ihr diese 40 € selber tragen oder vorher einen Um bzw.Auszug genehmigen lassen,damit euch die anfallenden Kosten auch übernommen werden.