Hartz 4 und Auszug unter 25 (liest bis zum Ende um‘s zu verstehen)?

11 Antworten

Wenn du deinen Lebensunterhalt aus eigenem anrechenbaren Einkommen decken kannst, dann würdest du auch als unter 25 jähriges Kind nicht mehr zur BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) deiner Eltern gehören.

Sie würden dann kein Geld mehr für dich bekommen, du zahlst dann deinen Anteil für Warmmiete, Haushaltsstrom, ggf.Telefon / Internet, Kostgeld für Verpflegung / Versorgung usw.selber an deine Eltern und was dir vom Einkommen bleibt kannst du ansparen.

Könntest aber auch mit genug Einkommen dann ohne Zusicherung zur Kostenübernahme vom Jobcenter auch unter 25 ausziehen, wenn du dir deinen Lebensunterhalt nach deinem Auszug selber finanzieren könntest.

Dann könnte es aber sein das deine Eltern nach einer Übergangszeit von in der Regel 6 Monaten dann ein Problem haben, sollte die Warmmiete nach deinem Auszug dann nicht mehr angemessen für sie sein.

Es würde dann in der Regel nur für weitere 6 Monate gezahlt, sie müssten dann in der Übergangszeit versuchen die Miete zu senken, in eine angemessene Wohnung zu ziehen ( vorher besser beantragen und bewilligen lassen ) oder nach dieser Übergangszeit den Differenzbetrag selber zuzahlen, wenn sie da nicht ausziehen möchten.

Dein Bedarf läge dann nach deinem Auszug bei min.derzeit 424 € Regelbedarf für den Lebensunterhalt + deine Warmmiete ( die sollte wenn möglich im Rahmen der SGB - ll Angemessenheit bleiben, solltest du dann mal wieder auf ALG - 2 angewiesen sein und selbst wenn es nur eine Aufstockung wäre ), wenn du das dann min.an Netto verdienen würdest, könntest du ohne Zustimmung unter 25 ausziehen.

Sind die 30.000 € Studiengebühren? Vielleicht findest du eine Uni, an der du keine zahlen musst, oder du nimmst einen Bildungskredit auf. Abzahlen geht später mit fertiger Ausbildung besser als im Voraus ansparen.

Dein Plan mit Studienabbruch wird wahrscheinlich nicht aufgehen, weil bei Studienwechsel nur in zu begründenden Ausnahmen noch ein weiteres Mal Bafög gezahlt wird. Das gilt auch, wenn du beim ersten Anlauf gar kein Bafög beantragst.

Zum Ausziehen brauchst du eine Genehmigung nur dann, wenn du selbst weiter Hartz beziehen willst. Bei eigenem Einkommen kann dir das keiner verbieten. Außerdem gehört, soweit ich in einer Reportage gehört habe, das Einkommen von Kindern im Haushalt ausschließlich denen und wird nicht auf das Alg der Eltern angerechnet.

anonym2683237 
Fragesteller
 28.07.2019, 23:20

Echt? Ich dachte man darf ohne Genehmigung nicht ausziehen, selbst wenn man sich selber finanzieren kann. Muss ich nochmal persönlich mit den Zuständigen klären. Danke!

Warum beantragst du nicht einfach -so wie die meisten anderen auch- Bafög???

anonym2683237 
Fragesteller
 28.07.2019, 23:12

Weil ich keine Lust habe auf 50.000€ Schulden zu sitzen. Wann soll ich das denn bitte abbezahlen??

dandy100  28.07.2019, 23:16
@anonym2683237

Das bezahlt man ab, wenn man eine Arbeit hat und auch nur die Hälfte

Vampire321  28.07.2019, 23:18
@anonym2683237

Du willst die mit einem ‚Midi job‘ ‚wenigstens 1/3 der benötigten 30.000€ In ein paar Monaten ‘ zusammen verdienen, redest dann von 50.000€ Bafög Schulden (warum eigentlich, wenn du nur 30.000 brauchst?) und gehst mit keiner Silbe auf die fehlenden 20.000 ein... sorry, Abitur hieß früher mal ‚reifezeugnis‘ ...

aber zu deiner Aufklärung: Bafög Schulden zahlst du nach Abschluss des Studiums in bequemen kleinen raten zurück... besser geht es nicht!

ausserdem:

vor dem Master musst du erstmal den Bachelor machen...

anonym2683237 
Fragesteller
 28.07.2019, 23:19
@Vampire321

Ich glaub‘ du hast es nicht so verstanden... trotzdem Danke!

Vampire321  28.07.2019, 23:20
@anonym2683237

Ich glaube, ich weiß genau was du meinst... und ich vermute, das du da falsche Vorstellungen hast

anonym2683237 
Fragesteller
 28.07.2019, 23:27
@Vampire321

Lehne ich nicht ab. Aber wenn man so verzweifelt ist wie ich, kommt sowas nun mal.

Vampire321  28.07.2019, 23:32
@anonym2683237

Dann denk doch mal nach:

du beantragst Bafög, wirst mit Hartz 4 beziehenden Eltern dieses auch bekommen und kannst damit einen großen Teil deiner lebenshaltungskosten bestreiten... und das für die Dauer der Regelstudienzeit!

dann kannst du dich völlig auf dein Studium konzentrieren und sparst dir das eine oder andere Jahr des ‚Geld verdienens‘

das ist der sicherste und bequemste weg sich sein Studium zu finanzieren

anonym2683237 
Fragesteller
 28.07.2019, 23:53
@Vampire321

Wenn ich das jetzt machen würde, würde dann aber nich Geld zum Sparen übrig bleiben für‘s Master?

Vampire321  29.07.2019, 00:01
@anonym2683237

Was verstehst du denn daran nicht?

du studierst ERST den Studiengang deiner Wahl und schließt den mit dem Bachelor ab... dieses Studium finanzierst du übers bafög

DANACH hast du zwei Optionen:

  1. du studierst weiter Vollzeit u d lässt Dir das ebenfalls über Bafög finanzieren
  2. du suchst dir einen Job, der deine Master-Bemühungen unterstützt und du verdienst dabei Geld und zahlst das selber - alternativ lässt du dir das vom AG bezahlen und du verpflichtest dich, nach Abschluss x- Jahre im Unternehmen zu bleiben.

DAS sind die vernünftigen wege

Als ob die kontrollieren ob ich noch an der Uni studiere

Natürlich muss man Nachweise vorlegen. Fürs Kindergeld genauso wie für das BAföG.

Verstehe auch deinen ganzen verqueren Ablauf nicht. Wieso suchst du dir keine Uni, ziehst da hin in eine günstige WG. Bekommst BAföG und Kindergeld, machst nebenbei einen Nebenjob. Sparst ein Teil des verdienten Geldes und machst nach dem Studium weiter mit dem Master in gleicher Richtung...

Du willst keine Schulden machen fürs Studium? Dann arbeite vorher 10 Jahre Vollzeit mit einem günstigen WG Zimmer und spare so viel möglich...

Du bist ungelernt. Da gibt es die Jobs wo man irre viel Geld verdient nicht unbedingt. Es sei denn, du findest etwas im Hafen oder auf einer Ölplattform...

Und es ist ja nun nicht so, dass du mit dem Studium fertig bist und auf einen Schlag eine Summe x zurück zahlen musst...

anonym2683237 
Fragesteller
 28.07.2019, 23:58

wie läuft die Zurückzahlung eigentlich ab? Wird ein monatlicher Betrag festgelegt von den Zuständigen oder...?

warai87  29.07.2019, 05:47
@anonym2683237

Frühestens 5 Jahre nach letzter Bafög-Zahlung, und dann entweder ein monatlicher Betrag, oder ein vergünstigter größerer Betrag auf einmal oder du beantragst Aufschiebung, wenn du dann zum Beispiel aus welchem Grund auch immer arbeitslos oder geringverdienend sein solltest.

Um auszuziehen braucht man auch eine Genehmigung und bis ich 25 bin, warte ich im Leben NIE!

Sowas liest man nur in Foren von unerfahrenen Personen. Glaube ihnen nicht, sondern dem Gesetz. Das schreibt, dass du kein eigenes ALG II für eine eigene Unterkunft bekommst, wenn du von deinen Eltern ausziehst,

ohne eine Zusicherung der Übernahme der § 22 Bedarfe für Unterkunft und Heizung erhalten zu haben. Siehe Absatz 5 ebenda!

Du kriegst in deiner neuen Wohnung aber weiterhin ALG II in Form von § 20 Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts und § 21 Mehrbedarfe wie bisher - je nach deinem Einkommen. Zumindest so lange, bis du an einer Hochschule immtrikuliert bist.

Die Frage ist nur, ob deine Eltern noch lange die vollen § 22 Bedarfe für Unterkunft und Heizung erhalten werden vom Jobcenter, wenn deren Wohnung zu teuer ist für nur noch zwei Personen. Das kann man aber vorher erfragen.

Gruß aus Berlin, Gerd

anonym2683237 
Fragesteller
 28.07.2019, 23:57

Ah, jetzt verstehe ich dass. Ich dachte man könnte, selbst wenn man sich selbst finanzieren könnte, ohne Genehmigung überhaupt nicht ausziehen. Danke! :-)