Bafög-Bezug (Studium) und neben bei Ebay verkaufen - was darf man maximal dazuverdienen?

3 Antworten

Bist du schlau, gibst du es gar nicht an, wenn es kleine Beträge sind, auf ein anderes Konto dann geht das, muss aber , muss aber eine Person sein, der du vertrauen kannst zu 100%.Bei Hartz IV wird alles was einkommen ist angerechnet, normalerweise sind es 160.-€, aber frage leiber beim AA nach, die können dir die genauen Zahlen nenne, denn es gibt da auch Prozente,die angerechnet werden und die Zahlen kenne ich leider nicht genau. Ansonsten mal auf "Tacheless.de" gehen, da wirst du fündig. Normalerweise muss jedes Einkommen angegeben werden.

Was du bei Ebay verkaufst, hast du ja schonmal bezahlt und dafür auch schon Mehrwertsteuer usw. bezahlt bzw. das von deinem Einkommen bezahlt. Das ist dann also kein Einkommen mehr, was du damit einnimmst und muss nicht angegeben werden.

stimmt so nicht, es kann sehr wohl zum Einkommen zählen, wenn er damit Gewinn macht

Wenn Du aus deinem Bestand heraus verkaufst, grenzenlos.

Sobald Du etwas einkaufst und dann wiederverkaufst, ist es immer gewerblich, auch in einem Privataccount. Dann gilt es als zu versteuernde Einnahme und kommt in Konflikt mit dem Bafög.