Was passiert mit meinem Bafög bei Schenkung?

1 Antwort

da braucht es keinen vertrag.

Deine Eltern können ja ein schriftliches Dokument anfertigen wie ein Testament und drauf schreiben, dass du als Schwester im Todesfall beider Eltern vor Verteilung des Erbes 30.000 Euro erhälst mit der Klausel, dass eine frühere Auszahlung dokumentiert wird und dann dieser Passus hinfällig wird.

Da ihr eh beim Notar seid, ist das möglich das hieb- und stichfest zu machen.

Somit bist du auf der sicheren Seite, deine Eltern auch und vor allem kann sich , was Bafög angeht die Zahlungen und Rückzahlungen und die Gesetzgebung dazu ja auch wieder ändern. Wenn ihr voraus was festlegt, bist du die Dumme.

lasst euch über das korrekte Handling beraten.