hartz 4 ohne vorher gearbeitet zu haben?

6 Antworten

Hartz IV ist ein umgangssprachlicher anderer Name für die Grundsicherung. Diese Grundsicherung steht jedem zu, der arbeitsfähig ist, aber aus welchen Gründen auch immer keine Arbeit hat. Das hat nichts damit zu tun, ob man vorher gearbeitet hat. Wer bereits mindestens 12 Monate versicherungspflichtig gearbeitet hat, hat zuerst einen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Das ist in der Regel höher, (aber nicht immer) Zusätzlich gibt es die Grundsicherung für Ältere Personen und für dauernd erwerbsunfähige Personen. Die Grundsicherung beträgt für alle gleich 359,00 € und die tatsächliche Warmmiete.

Vielleicht kannst du mit diesen Grunddaten etwas anfangen

nein man bekommt so hartz 4 wenn du vorher gearbeitet hast bekommst du ein jahr lang ALG I und danach ALG II (ALG= Arbeitslosengeld) sonst wären ja nicht junge leute die noch nie gearbeitet haben hartz 4 empfänger

Hartz IV beinhaltet eine Grundsicherung, damit Menschen ohne Arbeit nicht verhungern, erfrieren oder auf der Straße leben und betteln müssen. Leider ist es so, daß es nicht mehr für alle Menschen Arbeit gibt, denn Billigimporte aus China, Korea Thailand usw. füllen das Pormmonai der Reichen und Superrreichen besser, als Vollbeschäftigung in einem Land mit Arbeitnehmerrechten. Wir importieren quasi die Ausbeutung von Menschen in Billiglohnländern, der Neoliberalismus macht es möglich.

Arbeitslosengeld 1 eine zeitlich begrenzte Versicherungsleistung , deren Höhe sich u.a. nach dem früheren Erwerbseinkommen und der Steuerklasse bemisst. Wenn man keinen Anspruch auf ALG1 erworben hat ( bzw. wenn der ALG1-Anspruch abgelaufen ist oder wenn die Höhe des ALG1 den Mindestbedarf nicht deckt), hat man bei Bedürftigkeit Anspruch auf (ergänzendes) ALG2/ "Hartz IV".

Arbeitslosengeld 2 (umgangssprachlich "Hartz IV") ist eine Sozialleistung, bei der die Dauer und die Höhe des früheren Erwerbseinkommens nicht berücksichtigt wird. Egal, ob bzw. wie lange man vorher erwerbstätig war oder was man verdient hat: Es gibt für alle eine vom Gesetzgeber festgelegte pauschalierte Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhalts (Regelsatz) sowie die vor Ort angemessenen Unterkunftskosten (wobei vom ALG2-Bedarf die anzurechnenden Einkommen, die man hat, abgezogen werden).