Hartz IV noch einen Monat nach Arbeitsaufnahme?

11 Antworten

nein ich glaube nicht, weil es immer anfang des monats für den laufenden monat gezahlt wird

Wenn in einem laufenden Monat eine Arbeit aufgenommen wird, die Zahlung aber erst im Folgemonat erfolgt, so ist im Monat der Arbeitsaufnahme die volle Leistung zu gewähren. Erfolgt die Zahlung bereits im Monat der Arbeitsaufnahme (und sei es am letzten Tag), so ist sie voll auf die Leistung zum Lebensunterhalt dieses Monats anzurechnen. Ggf. ist ein Darlehen zu gewähren. Es gibt hier keine Tagesabrechnung in dem Sinne: 1.8 - 19.8. bedürftig, 20.8 - 31.8 nicht bedürftig.

man bekommt das Geld doch Ende des Monats z.B. 31.5. und das ist für Monat Mai wenn Du am 1.6. arbeitest ist doch alles i.O.

Nein, Sozialleistungen werden im Voraus gezahlt. 31.05. wäre für Juni.

ALG II für Mai wurde bereits Anfang Mai gezahlt, wenn die Arbeitsaufnahme am 01.06. erfolgt und erst Ende Juni Lohn gezahlt wird, ist das eine lange Zeit und kann zum Problem werden. Wenn man die Arbeitsaufnahme rechtzeitig gemeldet hat, wird die ALG-Zahlung auch sofort gestoppt, da kommt nichts mehr für Juni.

Du bekommst es, musst es aber zurückzahlen. ALG II wird ja immer im voraus gezahlt (z.B. Anfang Mai also für Mai) und dann hättest du für 1 Monat Gehalt und ALG II.

Ja, musst du aber zurückzahlen wenn du in dem Monat noch Gehalt bekommst, z.B. Arbeitsbeginn 01.05. Gehalt auf dem Konto 30.05. Wenn du Gehalt erst zum 01.06. bekommst darfst du´s behalten...