Hartz 4: Festsätze für Nebenkosten, Hauswart, Instanhaltungskosten, Strom...........?

7 Antworten

Hallo,
kann mir bitte, bitte jemand helfen ?!?
Ich bekomme zur Zeit Hartz4.
Der Regelsatz ist mir klar, das ist ja ein Festsatz.
Aber wie ist das mit den Miet- und Nebenkosten !
Da gibt es doch auch bestimmt Feststätze.
Meine Whg ist minimal zu groß, aber ein Umzug lohnt sich derzeit nicht.
Ich muss somit etwas Heizung und Miete selber zahlen, da sich
die Miete minimal über dem Festsatz befindendet.
Das ist soweit auch alles okay.
Aber was gibt es denn nun für Festsätze ?
- Miete
- Strom
- Grundsteuer
- Wasser
- Warmwasser
- Abwasser
- Hauswartskosten
- Allgemeinstrom für das ganze Haus (Hausflur)
- Brankkasse
- Gebäudeversicherung
- Legionellenprüfung (wurde von der Hausverwaltung 1x durchgeführt und uns in Rechnung gestellt)
- Heizungswartung
- Schorsteinfeger
- Müllgebühren
- Zusatzkosten zur Instandhaltung der Whg 7% laut Mietvertrag hat der Mieter zu tragen
Da muss es doch eine genaue Auflistung geben, was wie bezahlt wird, was es da für Festsätze gibt.
Ich muss doch schon etwas selber drauflegen, aber woher soll ich das nehmen ???
Jetzt muss ich gucken, dass ich jeden Cent irgendwie zusammen bekomme.
Bitte bitte um Hilfe
Vielen lieben Dank
(mit den §§ komme ich irgendwie nicht zurecht)

violatedsoul  07.07.2015, 12:36

Du zahlst für Betriebs-und Heizkosten voraus, das ist Bestandteil deiner Miete. Und die setzt sich aus Bruttokaltmiete (Grundmiete und kalte Betriebskosten) und Heizkosten zusammen.

Wenn du eh schon was zuzahlen musst, wird es wohl mehr an der Größe der Wohnung liegen. Ansonsten bekommst du die Aufforderung mit der Abrechnung, wirtschaftlich im Verbrauch zu sein.

bibixbibi 
Fragesteller
 07.07.2015, 13:12
@violatedsoul

Laut der Verbaruchsabrechnung habe ich im letzten Jahr, monatlich 496€ verbraucht. Ich bekomme aber vom Amt nur 399€ pro Monat.

Wo soll ich denn jetzt die 100 Euro im Monat her bekommen ??? Soll ich auf Essen verzichten, damit ich die Hausverwaltung bezahlen kann (das ist ja nunmal Pflichtbestand des Mietvertrages)

Jetzt stellt sich mir die Frage: wie setzen sich die 399€ zusammen ? Das ist doch genau gesetzlich festgelegt, ich steig da nur nicht durch. z.b. Der Regelsatz für 1 Pers. setzt sich aus: x€ Essen, x€ Kleidung, x€ Reperaturen........zusammen

Im Januar habe ich wieder Arbeit, aber bis dabin muss ich irgendwie noch durchhalten.

Hitmangerst  07.07.2015, 12:37

Das ist Regional unterschiedlich und vorgegeben wohnst du in München hast du ein anderen Satz als z.b. in Dresden. 



PS: Hauswart wird nicht übernommen

violatedsoul  07.07.2015, 12:44
@Hitmangerst

Hauswart wird wohl Hausmeistertätigkeiten heißen und die sind mit in den Betriebskosten enthalten und werden auch anerkannt.

bibixbibi 
Fragesteller
 07.07.2015, 14:31
@violatedsoul

okay, die Hausmeister oder Hauswartskosten werden vom Amt nicht übernommen. Aber bezahlen muss ich sie ja trotzdem ? Wo soll das Geld herkommen. Man bin ich froh wenn ich im Januar wieder Arbeit habe......

Es gibt keine Festsätze für jede einzelne BK-Art.

Nur für Heiz- und übrige Betriebskosten. In meinem LK sind das z. B. max. 1,35 €/m² für Heizkosten und 0,63 €/m² für die übrigen BK.

Strom mußt Du ohnehin selbst zahlen und Instandhaltungskosten gehört nicht zu den BK.

- Zusatzkosten zur Instandhaltung der Whg 7% laut Mietvertrag hat der Mieter zu tragen

Steht das tatsächlich so im Mietvertrag?

Wenn ja ist das unwirksam.

Oder geht es da um die sog. Kleinreparaturen?

Das wäre eine ganz andere Baustelle.

Also, Das Geld was ich vom Amt bekomme, soll ja das Lebenswichtigste abdecken um Überleben zu können.

Aber wenn die Hausverwaltung mir nun aufeinmal Sachen in Rechnung stellt, die nicht zum Lebenswichtigen gehört.

Was soll ich dann machen ? Wo soll ich das Geld hernehmen ?

z.B. Eine Legionellenprüfung für 50 €

Oder im Regelstz steht:

Innenausstattung, Haushaltsgeräte und -gegenstände7,58%30,24 €

Was ist aber wenn der Herd, der Kühlschrank und die Waschmaschine aufeinmal kaputt geht.

Ich möchte mich ja gar nicht beschweren, habe ja auch viele viele Jahre einbezahlt, leider ich habe gerne nur sehr viel Pech gehabt und weiss einfach nicht weiter......

violatedsoul  07.07.2015, 15:07

Für nötige Neuanschaffungen können Darlehen beantragt werden. Die werden dann mit der monatlichen Leistung verrechnet. Und du musst diese Wasserüberprüfung sicher nicht extern bezahlen. Und alle anfallenden Kosten werden durch alle Mietparteien geteilt.

Steht auf der Rechnung "Ihr Anteil 50 Euro"? .

Und von deinem Regelsatz!! wird auch keine Wasserprüfung abgezogen. DER deckt das Lebensnotwendige ab, immer noch nicht der Mietanteil.

bibixbibi 
Fragesteller
 07.07.2015, 15:28
@violatedsoul

Danke, da kommen wir der Sache doch mal auf den Grund.

Die Wasserüberprüfung kostet 391,15€ mein Anteil 50,97€

Ja - du musst Unterlagen darüber vorlegen! - Lass dir von der Hausversaltung die Abrechnung des Vormieters im letzten Jahr als Vergleich vorlegen!

Die Festsätze sind regional verschieden. Bei uns ca. 8,- € für Kaltmiete, Heizung und alle Nebenkosten pro qm/Wohnfläche.

bibixbibi 
Fragesteller
 07.07.2015, 12:38

Eine Auflisteung von der Hausverwaltung habe ich. Aber was steht mir vom Amt zu ? Was bekomme ich vom Amt wieder? Ich komme da bei weitem nicht mit hin ???

Besserwisser65  07.07.2015, 12:39
@bibixbibi

Dann musst du anderswo sparen. Mehr gibt es nicht vom Steuerzahler nebenan! - Umzug in eine WG möglich? Das ist günstiger!

bibixbibi 
Fragesteller
 07.07.2015, 13:12
@Besserwisser65

Laut der Verbaruchsabrechnung habe ich im letzten Jahr, monatlich 496€ verbraucht. Ich bekomme aber vom Amt nur 399€ pro Monat.

Wo soll ich denn jetzt die 100 Euro im Monat her bekommen ??? Soll ich auf Essen verzichten, damit ich die Hausverwaltung bezahlen kann (das ist ja nunmal Pflichtbestand des Mietvertrages)

Jetzt stellt sich mir die Frage: wie setzen sich die 399€ zusammen ? Das ist doch genau gesetzlich festgelegt, ich steig da nur nicht durch. z.b. Der Regelsatz für 1 Pers. setzt sich aus: x€ Essen, x€ Kleidung, x€ Reperaturen........zusammen

Im Januar habe ich wieder Arbeit, aber bis dabin muss ich irgendwie noch durchhalten.

anitari  07.07.2015, 13:29
@bibixbibi

Soll ich auf Essen verzichten, damit ich die Hausverwaltung bezahlen kann 

Bezahlung der Verwaltung ist Sache des Eigentümers/Vermieters, nicht des Mieters.

Du schmeißt so einiges durcheinander.

bibixbibi 
Fragesteller
 07.07.2015, 13:55
@anitari

Ich habe doch nur aufgelistet was mir von der Hausverwaltungin Rechnung gestellt wird.

Regelbedarf ab dem 01.01.2015

Gesamt* 100% 399,00 €

Nahrung, alkoholfreie Getränke    35,50%141,65 €

Freizeit, Unterhaltung, Kultur     11,04%44,05 €

Nachrichtenübermittlung    8,83%35,23 €

Bekleidung, Schuhe    8,40%33,52 €

Wohnen, Energie, Wohninstandhaltung    8,36%33,36 €

Innenausstattung, Haushaltsgeräte und -gegenständ     7,58%30,24 €

andere Waren und Dienstleistungen      7,32%29,21 €

Verkehr    6,30%25,14 €

Gesundheitspflege     4,30%17,16 €

Beherbergungs- und Gaststättendienstleistungen    1,98%7,90 €

Bildung     0,38%1,52 €