Darf ein Rentner weniger als ein Hartz-4- Empfänger bekommen?
Bei Hartz-4 bekommt man ja 359 Euro im Monat; wobei Miete und Nebenkosten der Staat noch extra zahlt. Nun aus aktuellem Anlass meine Frage, da im Bekanntenkreis eine ältere Dame betroffen ist: Sie bekommt Rente und Wohngeld. Miete und Nebenkosten für ihre kleine Wohnung machen davon 50 % aus. Ihr verbleiben im Monat somit knapp 100 Euro weniger als einem Hartz-4 Empfänger. Welche Möglichkeiten hat sie? Müsste sie sich eine noch billigere Wohnung suchen (was kaum machbar ist)? Würde das Wohngeld dann nicht auch weniger?. Allerdings sind die Nebenkosten mit knapp 100 Euro ziemlich hoch, da Nachtspeicheröfen, die mit Strom betrieben werden. Sie tut mir so leid, weil sie mit noch weniger auskommen muss, als jemand, der arbeitslos ist (wobei dieser immerhin noch eine Chance hätte, sich zu verbessern; bei ihr ist der Zug leider abgefahren).
7 Antworten

Sie kann Grundsicherung nach dem SGB XII beantragen. Dort wird dann eine Vergleichsberechnung macht und geschaut, ob sie mit Wohngeld oder GruSi besser fährt...

so is es^^

Richtig! DH!

EDIT: In diesem Beispiel wird der Regelsatz für den Haushaltsvorstand mit 359 Euro angegeben:
Dann werden wir mal flugs rechnen... Danke nochmal für die Hilfe.

Immer wieder gerne! :-)

Hier kannst Du rechnen: http://www.sozialhilfe24.de/hartz-iv-4-alg-ii-2/alg2-rechner.html

ausserdem, wenn sie mit strom heizt, übernahme der heizkosten beim sozialamt gesondert beantragen, denn diese werden ausserhalb vom regelsatz betrachtet und gezahlt. mfg-

Die Rente berechnet sich unter anderem durch die Einzahlungen, die geleistet wurden. Die scheinen sehr niedrig gewesen zu sein. Natürlich kann somit die Rente niedriger sein, bzw, dass, was übrig bleibt zum Leben, als ALG 2. Die Dame könnte sich beim Sozialamt schlau machen, da sie ja scheinbar unterhalb der Mindestgrenze lebt. Der Gang zum Sozialamt ist für diese Generation allerdings meist schwierig, da es ihnen zu peinlich ist.

Die Frage finde ich gut, würde mich auch interessieren, da ich auch jemanden kenne, der mit 150 Euro an Lebenshaltungskosten (Essen) auskommen muss. Meine Meinung:Es müssen glaube ich die Kinder aufkommen, falls welche da sind. Ob es was von irgendeinem Amt gibt weis ich leider auch nicht.

Sofern der Bedürftige unter den Personenkreis der Grundsicherung im Alter fällt, müssen die Kinder nur Unterhalt zahlen, wenn deren Einkommen höher als 100.00 € im Jahr ist.

Sie hat den Anspruch auf eine Grundsicherung oder Wohngeld (vergleichen!). Dazu müsste die Dame zum Amt und dies beantragen.
Vielleicht kannst du ihr dabei helfen?
Danke, wir werden ihr dabei helfen, vllt hilft das!