Heizkosten einschl. Warmwasserkosten in den Nebenkosten enthalten, aber trotzdem müssen wir Nebenkosten zzgl. Strom und Gas zahlen?

6 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Da müßte ich jetzt genau den Wortlaut aus dem Mietvertrag sehen können.

Anscheinend wird mit Gas geheizt(Heizung, Warmwasser). Abgerechnet per Verbrauchszähler, oder? Normal übernimmt eine Firma die Kostenverteilung mit Hilfe von Wärmezählern und Gasverbrauch.

Der Strom in den Nebenkosten ist sicher der Allgemeinstrom des Hauses, sprich Treppenhausbeleuchtung und Strom für die Heizung.

Hinzu kommen folgende Nebenkosten:

1. Heizkosten einschl. Warmwasserkosten

... Auf die vorstehend genannten Betriebskosten leistet der Mieter eine monatliche Vorauszahlung in Höhe von ***,** zuzüglich Gas und Strom.

@MircoSkrzipczyk

Komisch. Bin selbst Vermieter. Steht da irgendwo, von wem der Vertrag ist? Z.B. Haus&Grund ?

Wenn er eine monatliche Vorauszahlung wünscht, dann muß ja auch am Jahresende dies abgerechnet und dabei belegt werden. Der Vermieter kann ja nicht einfach mehr Verlangen als verbraucht wurde. 

@wolfram0815

Wegen der Strom- und Gasversorgung sowie ggf. der Wasserver- und -entsorgung hat sich der Mieter soweit möglich unmittelbar an die erhebenden Stellen zu wenden und unmittelbar mit diesen abzurechnen. (steht noch vor: Auf die vorstehend genannten Betriebskosten leistet der Mieter eine monatliche Vorauszahlung in Höhe von ***,** zuzüglich Gas und Strom.) Nachfolgend kommt noch: Über diese Vorauszahlung wird einmal im Jahr durch den Vermieter abgerechnet.

Geht halt alles über ein Maklerbüro und ich meine die Maklerin hat Haus und Grund erwähnt.

@MircoSkrzipczyk

So ein Passus steht jetzt nicht in unseren Mietverträgen.

Habt ihr irgendeinen Gasheizer in der Wohnung? Z.B. einen Durchlauferhitzer, der mit Gas heizt?

Ansonsten kann der Vermieter mit den Nebenkosten nur das Abrechnen, was auch tatsächlich und nachweisbar verbraucht wurde. Da würde ich mir jetzt keine großen Gedanken machen.

Sprecht den Vermieter diesbezüglich freundlich an.

ganz klar erforderlich: Rückfrage bei dem Vermieter!

Die Dinge sind wiedersprüchlich formuliert. Entweder es handelt sich um eine Etagenheizung, in diesem Fall wird der Mieter selber Kunde bei den EVU und zahlt dafür keinerlei Nebenkosten an den Vermieter

oder

es handelt sich um eine Zentralheizung, in diesem Fall werden die Heizkosten (auch Warmwasser) über die Nebenkosten verbrauchsabhängig abgerechnet.

Wahrscheinlich wurde der Mietvertrag schlampig ausgefüllt. Das ist unbedingt formal korekt zu berichtigen!

Entweder ein Versehen oder betrügerische Absicht vom Vermieter. Ihr solltet den Mietvertrag nach § 119 BGB anfechten.

Oder ihr vereinbart mit dem Vermieter, dass er schriftlich und ausdrücklich bestätigt, dass eurer aktueller Mietvertrag aufgehoben wird und somit ungültig ist. Die Aufhebungsvereinbarung sollte von allen Seiten unterschrieben werden. Dir steht eine Kopie davon zu.

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__119.html

Es wird wohl so zu verstehen sein, dass dir gegebenenfalls noch Kosten für Strom und Gas entstehen könnten, insofern du eigene Lieferverträge hast. Sollte deine Wohnung keinen Hauptzähler haben (Strom) sondern nur einen Unterzähler, würde der dort gezählte Strom zusätzlich berechnet. Das könnte in Einliegerwohnungen so sein, wäre sicher die Ausnahme.  Gas als Brennstoff für die Heizung wird innert der Heizkostenabrechnung berücksichtigt. Allgemeinstrom gehört zu den  Betriebskosten und wird dort abgerechnet.

Solltest du einen Gasherd betreiben, hättest du einen eigenen Zähler für deine Wohnung.

Ich gehe davon aus, dass der Hinweis rein informatorisch in einem Formularmietvertrag steht und vermutlich für dich ohne Bedeutung ist.

Vielleicht ist das ein Standart Mietvertrag. Wenn du kein Gas in der Wohnung hast brauchst du auch keins Anmelden. Schau mal im Bad oder in der Küche, wenn da ein Kasten hängt wo unten Rohre rauskommen, dann habt Ihr Etagenheizung. Dann müsst Ihr Gas anmelden, sonst nicht.

Warum anmelden?Wenn die Heizung mit Gas betrieben wird,ist Gas vom Vermieter angemeldet.  LG  gadus

@gadus

Wie gesagt, es ist ein Standart Mietvertrag. Habt Ihr kein Gas in der Wohnung, musst du auch kein Gas anmelden. Ausserdem, solltet Ihr doch Gas haben, wir euch der Vermieter bei der Grundversorgung anmelden und dann bekommt Ihr Post. Also du kannst alles ganz gechillt angehen.