Hartz 4 aufstockend , Gehalt erst am 1. des Folgemonats auf dem Konto .

6 Antworten

Würdest du dein Gehalt erst am 5.8. bekommen, müsstest du dein letztes Hartz 4-Geld nicht zurückzahlen. Falls du dein Geld schon am 1.8. bekommst musst du es leider zurückzahlen. Du bekommst dann aus Nürnberg ein Schreiben, wieviel du zurückzahlen musst und dann kannst du auch Ratenzahlung vereinbaren.Dein Gehalt nimmt das Jobcenter dir auf keinen Fall weg. Das dürfen die nicht. Ich hoffe, ich konnte dir weiter helfen.

Du reichst jeden Monat den Lohnzettel und den dazu gehörigen Kontoauszug ein, und zwar unverzüglich nach Erhalt/Geldeingang. Das wird auf den Monat angerechnet, wo es bei dir eingegangen ist.

Am besten einscannen und per Email zustellen... so kannst du den Zugang nämlich beweisen. Das JC ist bekanntermaßen gerne ein Bermuda-Dreieck, wo eingeschickte Unterlagen ANGEBLICH nie eingegangen sind. Und Briefporto kostet mit der Zeit ja auch.

So, zurück zum Thema:

Man wird dir jeden Monat rückwirkend den Leistungsbescheid für den neu zu berechnenden Monat ändern und den "überzahlten" Betrag auf die Auszahlung des Folgemonats anrechnen.

Worauf du dich NICHT einlassen musst: Dass man dir von vornherein "zur Verwaltungsvereinfachung" einen fiktiven Betrag anrechnet, der (natürlich) etwas höher angesetzt wird als dein übliches Netto! Denn dann rennst du nicht nur ewig den Nachzahlungen hinterher, sondern die dann in einer Tour eintreffenden "Änderungsbescheide" sind kaumj noch nachvollziehbar!

Ich spreche da aus eigener Erfahrung.

Außerdem:darf kein fiktives Einkommen angerechnet werden! Urteil des BSG vom 13. November 2008 - B 14 AS 2/08 R, NZS 2009, 580 [Rn 32] zur Nichtberücksichtigung von nicht zur Verfügung stehendem Einkommen

Also WENN man dir "zur Verwaltungsvereinfachung" bereits im voraus dein (noch nicht erhaltenes) Gehalt "anrechnet", dann sofort Widerspruch schriftlich einreichen mit Verweis auf das BSG-Urteil!

Man muss (!!!) dir also jeden Monat den vollen Regelsatz abzüglich der Anrechnung des Vormonats zahlen!

Auf deine Frage bezogen: Du bekommst für August am 31.07. den vollen Regelsatz. Im September bekommst du den vollen Regelsatz abzüglich der Anrechnung vom August...usw. Und selbstredend MÜSSEN sie dir für Juli den vollen regelsatz zahlen, da im Juli noch kein Einkommen geflossen ist!

Juyanbe 
Fragesteller
 31.07.2014, 15:09

Ich habe vorhin spaßeshalber mal gefragt beim Jobcenter was passiert wenn das Gehalt gar nicht kommt ? Die Antwort war der Hammer !!!!! 1. mit dem AG sprechen wo das Geld bleibt 2. Rechtsanwalt für Arbeitsrecht aufsuchen Ich sach .......joooo , schon klar .....aber wer zahlt in der Zeit meine Miete ? Wer füllt meinen Kühlschrank ? Ja also das müsse im Einzelfall entschieden werden , erstmal mit dem Vermieter sprechen usw . Ich meine meine Frage war rein theoretisch aber das kann's doch nicht sein oder ?????

Der Lohn wird halt eben auf deine Bezüge angerechnet, was auch absolut in Ordnung ist, geht nicht nur dir so, sondern auch anderen. Und wenn dein Lohn erst Morgen kommt, wissen die trotzdem, dass das der Lohn von Juli ist, blöd sind die auch nicht. Dann wird das eben im nächsten Monat verrechnet.

17mischka8  31.07.2014, 10:26

vollkommen falsch, es gilt das Zuflussprinzip!

https://www.youtube.com/watch?v=rq68A07CDcM

YK1972  31.07.2014, 10:27
@17mischka8

Zuflussprinzip hin oder her, das Geld wird verrechnet werden, wenn nicht jetzt, dann im August. Das Amt verschenkt nichts.

Havege  31.07.2014, 10:31
@YK1972
Zuflussprinzip hin oder her,

Nein nicht hin oder her, deine Antwort ist falsch.

17mischka8  31.07.2014, 10:37
@YK1972

Naja, hier kommt es klar darauf an, wie viel H4 er bekommt, und wie viel Lohn.

2 Beispiele:

1) Lohn: 500€, Bedarf: 600€ Von dem Lohn wird in normalen Monaten erst mal 100€ Freibetrag abgezogen, vom Rest 20% = 80€, d.h. 180€ werden nicht berücksichtigt. Es werden also 320€ angerechnet, somit erhält er 280€ im Monat. Wenn im Juli nichts gezahlt wird, bekommt er im Juli die kompletten 600€. Im August sind 1000€ Lohn eingegangen, da bekommt er gar nichts, insgesamt hat er 40€ mehr, als sonst hätte.

2) Lohn: 600€ Bedarf: 1500€ Von dem Lohn wird in normalen Monaten erst mal 100€ Freibetrag abgezogen, vom Rest 20% = 100€, d.h. 200€ werden nicht berücksichtigt. Es werden also 400€ angerechnet, somit erhält er 1.100€ im Monat. Wenn im Juli nichts gezahlt wird, bekommt er im Juli die kompletten 1.500€. Im August sind 1200€ Lohn eingegangen, 100€ Freibetrag, macht 1.100€. Für die ersten 1000€ gibt es 20% Freibetrag, über alles darüber hinaus 10%, also weitere 210€. Insgesamt macht das dann 310€ Freibetrag. Die ziehen wir von den 1.200€ ab, und erhalten 890€ anzurechnendes Gehalt. Der Bedarf liegt bei 1.500€, also bekommt er noch 610€ im August.

Insgesamt hat er also 1.500€ (Juli) + 610€ (August) bekommen, was 2110€ insgesamt macht. Wenn der Arbeitgeber gezahlt hätte, hätte er aber 2x1100€ bekommen, was 2200€ macht. Somit ergibt das ein Minus von 90€.

Ob sich das lohnt, hängt letzten Endes von den Zahlen ab!

YK1972  01.08.2014, 11:03
@Havege

So ganz falsch kann sie nicht sein, denn das Jobcenter wird den Julilohn auf jeden Fall anrechnen, und wenn sie es im August tun.

verreisterNutzer  10.06.2018, 01:06
@YK1972

Das wäre aber rechtswidrig, dazu hätten sie keine Berechtigung für solch eine Anrechnung.

Nehmen wir also an es kommt morgen , am 1.08 ! Kann ich dann zum Jobcenter gehen , mit meinem Kontoauszug und denen zeigen das ich im Monat Juli kein Gehalt bekommen habe

Jup.

Kontoauszug reicht.

Es gilt für Einkommen aus Unselbständigkeit i.S.d. § 11 Abs. 2 SGB II das Zuflussprinzip ohne Wenn und Aber.

Fordert man trotz Kontoauszug für Juli zurück, Widerspruch UND Fachaufsichtsbeschwerde.

YK1972  31.07.2014, 10:26

Und selbst wenn, dann wird es im August verrechnet. Glaubst du, dass Amt hat was zu verschenken und zahlt Gelder, die einem nicht zustehen?

17mischka8  31.07.2014, 10:28
@YK1972

wegen dem Zuflussprinzip steht einem das Geld dann zu. Wobei hier anzumerken ist, dann im August vom doppelten Gehalt ausgegangen wird. Der Freibetrag von Juli verfällt, und im August hat man nur einen Freibetrag, somit landen 100€ weniger auf dem Konto! Es ist also eher schlecht.

Nun kenne ich ein Beispiel, wo ein Arbeitgeber seine Mitarbeiter so sanktioniert. Wenn die was nicht so machen, wie er will, zahlt er ausversehen den Lohn ein paar Tage zu spät, und der Arbeitnehmer bekommt 100€ weniger vom Jobcenter. Der Chef ist ein Ar***loch, ich weiß, aber so ist nun mal die Gesetzeslage.

VirtualSelf  31.07.2014, 10:56
@17mischka8

wegen dem Zuflussprinzip steht einem das Geld dann zu. Wobei hier anzumerken ist, dann im August vom doppelten Gehalt ausgegangen wird. Der Freibetrag von Juli verfällt, und im August hat man nur einen Freibetrag, somit landen 100€ weniger auf dem Konto! Es ist also eher schlecht.

Vollkommener Unsinn.

Rechne das nochmal in Ruhe durch - und zwar in einer Gesamtbetrachtung für BEIDE Monate (Juli UND August) - und du wirst hoffentlich deinen Denkfehler erkennen.

Wenn nicht, frag nochmal nach ...

17mischka8  31.07.2014, 10:59
@VirtualSelf

Erleuchte mich! Ich bin immer noch der Meinung, dass das richtig ist.

VirtualSelf  31.07.2014, 11:08
@17mischka8

Ihm geht eine 100€-Pauschale verloren (und evtl. ein kleiner prozentualer Absetzbetrag); dafür behält er im Juli den vollen Leistungsanspruch.

Der sollte i.d.R. deutlich über 100€ + kleinem x liegen.

17mischka8  31.07.2014, 11:16
@VirtualSelf

Wenn er aber bei doppeltem Gehalt immer noch H4 bekommt, ist es eben nicht besser! Wie gesagt, es hängt von den Zahlen ab! Weiter unten findest du eine Musterrechnung! Wenn jmd. z.B. Geringverdiener ist, und nur 200€ verdient, kann das verheerend sein! Wenn jemand aber nur sagen wir mal 50€ Stütze bekommt, dann hast du recht!

VirtualSelf  31.07.2014, 12:08
@17mischka8

Das ist korrekt; allerdings ist die Range, in der die einmalige Anrechnung günstiger wäre, deutlich größer.

Zudem sind neben der Einkommenssituation und dem individuellen Leistungsanspruch auch noch die BG-Zusammensetzung relevant.

So ist ein INDIVIDUELLER Leistungsanspruch von 1500€ per se vollkommen unrealistisch. D.h. faktisch wird sich ein solcher Leistungsanspruch (zumindest mittelfristig) nur in einer Mehr-Personen-BG ergeben. Und dann wird relevant, wer in der BG das Einkommen erzielt. Zudem kommen ggf. noch weitere Aspekte zum Tragen.

Heißt: die Berechnung des "Break-even-points" ist nicht ganz so simpel.

Solange aber der Fragesteller keine zusätzlichen Angaben macht, ist es sinnvoll a) von einer 1-Pers-BG auszugehen, was den möglichen Leistungsanspruch schon mal radikal reduziert) und b) von einem auskömmlichen oder fast auskömmichen Einkommen, da diese Jobs deutlich in der Mehrzahl sind.

Aber der Fragesteller kann natürlich gerne weitere Angaben zu Leistungshöhe und Einkommen machen.

Blaetteresser  31.07.2014, 10:27

Bisher die einzige korrekte Antwort.

DH !

Juyanbe 
Fragesteller
 31.07.2014, 18:02

Also hier weitere Angaben :-) Also .....ich bekomme Netto 1262,76€ + 184 € Kindergeld . Habe einen erhöhten Freibetrag aufgrund von Fahrkosten 143,04€ , sowie die Werbungskostenpauschale von 15,33€ . Das Amt zahlt mir zur Zeit 184,63 € Hartz 4. zudem alleinerziehend , 1 Sohn ( 13) Kaltmiete 485 € , Heizkosten 110€ , kein Unterhalt oder Unterhaltsvorschuss .

VirtualSelf  31.07.2014, 21:31
@Juyanbe

Braucht man nicht lange drumrumrechnen.

Einmalige Auszahlung ist besser.

Ja, kannst du!

Es gilt das Zuflussprinzip! Aber das wird aller Wahrscheinlichkeit nach eher schädlich für dich, weil im August dann dein doppeltes Gehalt angerechnet wird.

Wenn du hier schreibst, wie viel du vom JC bekommst (inkl. Miete!), und wie viel Gehalt du bekommst, kann ich dir ausrechnen, ob sich das lohnt!

VirtualSelf  31.07.2014, 11:06

Es gilt das Zuflussprinzip! Aber das wird aller Wahrscheinlichkeit nach eher schädlich für dich, weil im August dann dein doppeltes Gehalt angerechnet wird.

Na und?

Er tauscht eine 100€ Pauschale gegen den vollen Leistungsanspruch im Juli; solte in der Regel deutlich besser sein.

17mischka8  31.07.2014, 11:17
@VirtualSelf

Vorsicht, Repost:

2 Beispiele:

1) Lohn: 500€, Bedarf: 600€ Von dem Lohn wird in normalen Monaten erst mal 100€ Freibetrag abgezogen, vom Rest 20% = 80€, d.h. 180€ werden nicht berücksichtigt. Es werden also 320€ angerechnet, somit erhält er 280€ im Monat. Wenn im Juli nichts gezahlt wird, bekommt er im Juli die kompletten 600€. Im August sind 1000€ Lohn eingegangen, da bekommt er gar nichts, insgesamt hat er 40€ mehr, als sonst hätte.

2) Lohn: 600€ Bedarf: 1500€ Von dem Lohn wird in normalen Monaten erst mal 100€ Freibetrag abgezogen, vom Rest 20% = 100€, d.h. 200€ werden nicht berücksichtigt. Es werden also 400€ angerechnet, somit erhält er 1.100€ im Monat. Wenn im Juli nichts gezahlt wird, bekommt er im Juli die kompletten 1.500€. Im August sind 1200€ Lohn eingegangen, 100€ Freibetrag, macht 1.100€. Für die ersten 1000€ gibt es 20% Freibetrag, über alles darüber hinaus 10%, also weitere 210€. Insgesamt macht das dann 310€ Freibetrag. Die ziehen wir von den 1.200€ ab, und erhalten 890€ anzurechnendes Gehalt. Der Bedarf liegt bei 1.500€, also bekommt er noch 610€ im August.

Insgesamt hat er also 1.500€ (Juli) + 610€ (August) bekommen, was 2110€ insgesamt macht. Wenn der Arbeitgeber gezahlt hätte, hätte er aber 2x1100€ bekommen, was 2200€ macht. Somit ergibt das ein Minus von 90€.

Ob sich das lohnt, hängt letzten Endes von den Zahlen ab!

Juyanbe 
Fragesteller
 31.07.2014, 13:16

Versucht es mir einfach zu erklären bitte :-) Also .....ich bekomme Netto 1262,76€ + 184 € Kindergeld . Habe einen erhöhten Freibetrag aufgrund von Fahrkosten 143,04€ , sowie die Werbungskostenpauschale von 15,33€ . Das Amt zahlt mir zur Zeit 184,63 € Hartz 4

isomatte  31.07.2014, 13:54
@Juyanbe

Wenn du Kindergeld bekommst und bei diesem Nettoeinkommen noch Anspruch auf eine ALG - 2 Aufstockung hast,kannst du ja nicht alleine leben,musst also zumindest mit einem Kind zusammen leben !

Dann braucht man Angaben über dein Bruttoeinkommen und wenn man von Alleinerziehung ausgeht,noch Unterhalt / Unterhaltsvorschuss und was an KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ) gezahlt werden muss.

Erst dann kann man den Anspruch berechnen,die anderen Angaben liegen ja schon vor.

Bekommst du also heute dein Einkommen nicht auf dein Konto,kann es auch durch das Zuflussprinzip nicht auf den Juli angerechnet werden,es stünde dir dann für Juli der volle ALG - 2 Bedarf zu.

Juyanbe 
Fragesteller
 31.07.2014, 16:20

Miete 485 , Heizkosten 110 , kein Unterhalt / Unterhaltsvorschuss . Brutto 1736 € , alleinerziehend mit 1 Kind ( 13 Jahre )

17mischka8  07.08.2014, 12:39
@Juyanbe

Das wird sich lohnen, wenn du denen das mitteilst, und auf die Regeln des Zuflussprinzipes bestehst!