Darf man das Zuflussprinzip vom Jobcenter ausnutzen?

6 Antworten

Wenn er erst einem Monat später das Gehalt bekommt, weil der Chef die aktuellen Kontodaten nicht hat, dann kann auch kein Zufluss in dem Monat entstehen, wenn ich mich nicht irrre.

Wenn du aber betrügen willst, dann darf wohl mehr zurück gezahlt werden, als nur das Darlehnen.

Das Zuflussprinzip müsste auch rein rechtlich für jeden Tag berrechnet werden, wird aber oft schätze aus Bequemlichkeit monatlich verrechnet.

Mit ein wenig Paranoia könnte man jetzt sagen:" Das Internet vergisst nichts und deine Ip lässt sich zurückverfolgen und auch herausfinden, wer dieser Freund ist." Aber da müsste man ja paranoid sein, oder nicht? xd

Dazu muß man kein neues Konto eröffnen, was das Jobcenter durchaus erfahren kann.
Wenn der AG keine Kompromiss eingehen will muß er damit leben. Ich kann aber verstehen, wenn ein AG wegen 1 Mitarbeiter nicht seine Automatismen ändern will.

Nein das klappt nicht und erfüllt zudem den Straftatbestand des Sozialbetrugs.

Das Amt fordert beim Arbeitgeber sowieso eine Bescheinigung über den Lohn/Gehalt an, da ist es vollkommen egal ob das auf Konto X oder Konto Y geht...

Wenn Dein Freund Lust darauf hat, ein Ermittlungsverfahren nach § 263 StGB  an der Backe zu haben, dann soll er das tun!

Die Mitarbeiter eines Jobcenters schlafen ja auch nicht auf dem Baum.

Bitte unterrichte mich mal über die Höhe des Strafbefehls der zuständigen Staatsanwaltschaft. Das interessiert mich!

Eine Frage, wieso müsste er deswegen ein Ermittlungsverfahren aufgebrummt bekommen? Jeder hat doch das Recht sein Konto aufzulösen wann man will und ein Neues zu eröffnen. Dabei hat doch auch niemanden der Grund was anzugehen, also auch nicht das Jobcenter. 

@maxim008

Er begeht einen Betrug, weil er das Jobcenter nicht über seine Änderung in den persönlichen Verhältnissen (hier Arbeitsaufnahme 19.06.2017) unterrichtet, um sich einen Vermögensvorteil zu erschleichen.

Da ab er Jobcenter und Deutsche Rentenversicherung ihre Daten abgleichen, fällt der Betrug zeitnah auf und die Staatsanwaltschaft wird eingeschaltet!

@Throner

Oh, das habe ich vielleicht nicht ausreichend erklärt. Also es ist so, er wird sehr wohl mitteilen, dass er eine Arbeit hat und auch die Lohnabrechnungen vorzeigen. Er möchte nur nicht, dass sein Gehalt im Juli angerechnet wird, deswegen soll sein Lohn erst im August eintreffen (Zuflussprinzip), da dann das Jobcenter laut Gesetz keinen Anspruch mehr darauf hat.

@maxim008

Hey maxim008

deswegen soll sein Lohn erst im August eintreffen (Zuflussprinzip), da dann das Jobcenter laut Gesetz keinen Anspruch mehr darauf hat.

Er möchte die Firma also in sein "Vorhaben" mit reinziehen?-Verabredung zum Betrug,super. 

Ein cleverer Start in die Arbeitswelt!  

Der Zahltag ist für alle gleich. Die Faxen macht keine Fima mit,weil auch die müssen Rechenschaft beim Amt ablegen. 

Manchmal ist es hier zum verzweifeln. :-/

Hey maxim008

Nee-das fällt überhaupt nicht auf! 

Ämter arbeiten ab und an schon mal etwas träge-aber blöde sind die zuständigen Mitarbeiter nicht. 

Natürlich wird bei drohendem Überschuss ganz besonders gründlich geschaut,das JC kennt den Arbeitvertrag. 

Die (deine) Idee ist naiv,verstaubt-und eine Straftat.