Ich habe gestern eine einmalige Einmalzahlung für Umstandskleidung und Krankenhausaufenthalt vom Jobcenter bekomme. Kann man da was machen?

4 Antworten

Ihre Bank / Sparkasse kann Ihnen nicht weiterhelfen. Sie müssen sich sicherheitshalber umgehend an das für Sie zuständige Amts-/Vollstreckungsgericht wenden (dort ist der Rechtspfleger, der Zwangsvollstreckungssachen bearbeitet zuständig; am besten vorab Termin vereinbaren und nach den erforderlichen Unterlagen fragen, die Sie unbedingt mit nehmen müssen) und dort eine ANtrag nach § 850k Abs. 4 ZPO auf Festsetzung eines abweichenden Pfändungsschutzbetrags durch das Gericht stellen/beantragen.

Die Sparkasse darf da rechtlich nichts machen. Du brauchst eine seperate Bescheinigung vom Amt dass es eine entsprechende Sonderzahlung ist

Das fragst du am besten die Leute bei der Sparkasse. Wenn es eine Extrazahlung bezüglich der Schwangerschaft ist denke ich nicht, dass diese gepfändet werden kann. Muss man aber bestimmt beantragen bzw. seine Situation erklären.

Das musst du dir bescheinigen lassen das es eine Einmalzahlung war.