Ich habe gestern eine einmalige Einmalzahlung für Umstandskleidung und Krankenhausaufenthalt vom Jobcenter bekomme. Kann man da was machen?
Hallo,
habe gestern eine einmalige Einmalzahlung für umstandskleidung und Krankenhausaufenthalt vom jobcenter bekommen. ich bekomme Aufstockend hartz 4 zu meinem lohn. da ich nun im 6 Monat schwanger bin, musste ich diese einmalzahlung beantragen. Nun komme ich jedoch diesen monat, durch diese Einmalzahlung über meinen Freibetrag. Fast das ganze Geld. kann die Bank dieses geld einbehalten? oder muss man mir diese einmalige Leistung, Aufgrund der Schwangerschaft auszahlen? es bringt mir auch nichts wenn jeden monat ca 40 euro mehr zur verfügung stehen würden, da ich dringend kleidung kaufen muss.
kann man da was machen mit der Sparkasse?
liebe grüsse und danke
4 Antworten
Ihre Bank / Sparkasse kann Ihnen nicht weiterhelfen. Sie müssen sich sicherheitshalber umgehend an das für Sie zuständige Amts-/Vollstreckungsgericht wenden (dort ist der Rechtspfleger, der Zwangsvollstreckungssachen bearbeitet zuständig; am besten vorab Termin vereinbaren und nach den erforderlichen Unterlagen fragen, die Sie unbedingt mit nehmen müssen) und dort eine ANtrag nach § 850k Abs. 4 ZPO auf Festsetzung eines abweichenden Pfändungsschutzbetrags durch das Gericht stellen/beantragen.
Die Sparkasse darf da rechtlich nichts machen. Du brauchst eine seperate Bescheinigung vom Amt dass es eine entsprechende Sonderzahlung ist
Das fragst du am besten die Leute bei der Sparkasse. Wenn es eine Extrazahlung bezüglich der Schwangerschaft ist denke ich nicht, dass diese gepfändet werden kann. Muss man aber bestimmt beantragen bzw. seine Situation erklären.
Das musst du dir bescheinigen lassen das es eine Einmalzahlung war.