Darf man als Hartz 4 Geld sparen konto?


13.04.2020, 15:58

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11 Antworten

In den nächsten vier Monaten gilt laut Arbeitsagentur Folgendes:

Der Gesetzgeber hat vorübergehend den Zugang zu Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende vereinfacht. Unter anderem sind folgende, befristete Änderungen in Kraft getreten:
Wer ab dem 01.03.2020 bis einschließlich zum 30.06. 2020 einen Neuantrag auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende stellt, für den entfällt für die ersten 6 Monate die Vermögensprüfung, wenn erklärt wird, dass kein erhebliches Vermögen verfügbar ist.

Wie es danach aussieht, muss man abwarten. Wenn die jetzige Regelung nicht verlängert wird, prüft das Jobcenter sechs Monate nach der ersten Gewährung von ALG II wieder, wieviel Vermögen man besitzt.

Wenn sich dann die erste Erklärung, "dass kein erhebliches Vermögen verfügbar ist", als falsch herausstellt, kann dies zwei Folgen haben:

Möglich sind auch Folgen nach SGB II § 31 Pflichtverletzungen  § 31a Rechtsfolgen bei Pflichtverletzungen  § 31b Beginn und Dauer der Minderung. So heißt es in § 31:

(2) Eine Pflichtverletzung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ist auch anzunehmen, wenn
1. sie nach Vollendung des 18. Lebensjahres ihr Einkommen oder Vermögen in der Absicht vermindert haben, die Voraussetzungen für die Gewährung oder Erhöhung des Arbeitslosengeldes II herbeizuführen,

Ob früher einmal irgendwo Vermögen vorhanden war und nun verschwunden ist - etwa von einem Konto -, das erfährt ein Jobcenter etwa durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin).

Gruß aus Berlin, Gerd

Man darf nicht nur, man soll sogar monatlich etwas Geld ansparen, damit man evtl.notwendige Ersatzanschaffungen davon zahlen kann.

Sicher muss man dann bei einem WBA - wahrheitsgemäße Angaben und Nachweise erbringen, aber bis zum sogenannten ALG - 2 Schonvermögen ist erspartes erst einmal kein Problem.

Bei unter 21 jährigen wären das min.3100 € + einmalig 750 € für notwendige Anschaffungen = gesamt min.3850 €, ab 21 gelten dann pro vollendetem Lebensjahr 150 € + diese einmaligen 750 €.

Wenn man z.B. Jahre im ALG - 2 Bezug ist und nur eine monatliche Aufstockung wegen z.B. Erwerbseinkommen erhält, dann würde unter gewissen Umständen auch ein höherer Betrag als das Schonvermögen in Betracht kommen.

Man müsste dann seine Ersparnisse ggf.auf ein separates Konto einzahlen, dass müsste dann zwar auch bei einem WBA - angegeben und nachgewiesen werden, aber im Normalfall dürfte das dann keine Rolle spielen wenn man dann mehr hat als man nach dem ALG - 2 Schonvermögen haben dürfte.

Denn wann man seinen Regelsatz oder seine Freibeträge auf Erwerbseinkommen verwendet ist nicht vorgeschrieben, würde es also dann zu einer Anrechnung kommen, dann würde ja indirekt der zustehende Grundbedarf für die Vergangenheit gekürzt und das dürfte eigentlich nicht sein.

Was das Jobcenter dann anrechnen dürfte wären evtl.Zinseinnahmen, diese würden dann als anrechenbares Einkommen gelten.

"Geld auf Konto lassen" = das Geld ist bereits vorhanden (Vermögen) oder soll es vom ALG 2 angespart werden?

Wenn das Geld vor/bei Antragstellung bereits vorhanden ist, ist es Vermögen, welches bis zum Erreichen der Schonvermögensgrenze verbraucht werden muß.

Wenn das Geld aus laufendem ALG 2 - Bezug angespart wird, dann wird es zu "Schonvermögen". Aber auch in diesem Fall gilt vermutlich die Schonvermögensgrenze.

Ja darfst du.

Im ALG2 Geld sind 25 € eingerechnet zum Sparen für z.b. Haushaltsnahe Anschaffungen.

Zudem hast du einen Schonvermögen von 150 € je Lebensjahr. Mindestens aber 3000 € sowie 500-700 € für Haushaltsnahe Anschaffungen.

Bist du z.b. 30 dann darfst du also rund 5000 € auf der hohen Kante haben.

Nach den Regeln von SGB II bist Du sogar "verpflichtet" selbst Rücklagen zur Ersatzbeschaffung notwendiger Möbel etc. zu bilden.

Nur nach oben hinbegrenzt ist das Sparguthaben dann letztendlich doch wieder.

Sprich das Maximalsparguthaben darf höchstens 150 Euro pro Lebensjahr + weitere 750 Euro für "zeitnahe" Ersatzbeschaffung irgendwelcher haushaltsnaher Gegenstände betragen.