Hartz 4 - Unterhaltsvorschuss - rückzahlung

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Was heißt zu viel ?

Hast du zu viel bekommen,also mehr als dir normalerweise zugestanden hat oder es für den November zu unrecht erhalten,also normaler Betrag,nur das er dir in diesem Monat nicht zugestanden hat ?

Das ist nämlich ein großer Unterschied !

Wenn du es zu unrecht bezogen hast,dann hast du im Endeffekt ja weniger Leistungen in diesem Monat gehabt,wenn du das Kindergeld normalerweise gar nicht hättest bekommen dürfen,also hat dir das Jobcenter am Ende zu wenig gezahlt.

Ich würde an deiner Stelle einen Überprüfungsantrag nach § 44 SGB - X stellen,Musterschreiben findest du im Internet und das ganze noch einmal begründen und eine Kopie der Forderung und eine über die geleistete Rückzahlung beifügen.

Natürlich nur,wenn du nicht zu viel,sondern zu unrecht Unterhaltsvorschuss in normaler Höhe bekommen hast.

alex17765 
Fragesteller
 13.03.2015, 17:30

Ich habe den Unterhaltsvorschuss zu unrecht bekommen, mein Mann und ich haben es nochmal probiert. Laut Jobcenter stand mir das Geld im November zum Bestreiten des Lebensunterhalts zur Verfügung, ob zu Recht oder Unrecht. Von der Rückzahlung wollen sie nichts wissen.

isomatte  13.03.2015, 17:45
@alex17765

Dir stand aber dieses Geld nicht zu und da du es ans Jugendamt zurück zahlen musst oder schon hast,war dieser Bescheid im nachhinein nicht mehr korrekt,selbst wenn du es in diesem Monat November zur Verfügung hattest !

Durch die Rückzahlung wäre dann ja indirekt eine Kürzung eures Bedarfes bzw.den des Kindes eingetreten,weil es ja sein Einkommen war.

Was aber jetzt hinzu kommt ist der Einzug deines Mannes in die Wohnung und somit die Anrechnung von evtl.erzieltem Einkommen auf euren gemeinsamen Bedarf und somit könnte sich der Anspruch schon wieder erledigt haben,wenn nicht dann sogar zu viel Leistungen bezogen worden.

Denn der Unterhaltsvorschuss dürfte meines Wissens erst entfallen,wenn man mit dem Kindsvater wieder zusammen lebt,also in einem Haushalt.

alex17765 
Fragesteller
 13.03.2015, 18:58
@isomatte

Der Anspruch bleibt durch den Einzug bestehen. Also ich werde es mit dem Überprüfungsantrag probieren. Vielen Dank für die Hilfe!

isomatte  14.03.2015, 09:43
@alex17765

Das mag zwar sein, dass der Anspruch weiterhin besteht wenn der Mann kein oder nur geringes Einkommen hätte,aber hast du auch bedacht,dass dann dein Regelsatz sinkt und dein Alleinerziehenden Mehrbedarf entfällt !

Der Regelsatz sinkt ab dem Einzug nämlich dann von 399 € auf 360 €,dass würden schon mal 39 € Überzahlung ergeben und der Alleinerziehenden Mehrbedarf käme noch dazu.

Wenn dein Kind unter 7 Jahre alt ist,dann läge dieser bei 36 % deines dir zustehenden Regelsatzes,also 143,64 €,dass würden dann schon über 180 € sein und wenn dein Kind schon 6 Jahre alt ist,dann hast du 180 € Unterhaltsvorschuss bekommen,somit hätte sich das schon erledigt.

Eine Nachzahlung könntest du dann evtl.erwarten,wenn dein Kind über 7 Jahre alt wäre,dann bleibt zwar der Unterhaltsvorschuss von 180 € bestehen,aber der Alleinerziehenden Mehrbedarf würde auf 12 % deines Regelsatzes sinken,also auf 47,88 €.

Das würde dann mit deinem gekürzten Regelsatz von 39 € ca.87 € ergeben,dann stünde dir noch ca.93 € vom Jobcenter zu,die dir dann ggf.durch den Überprüfungsantrag nach § 44 SGB - X nachgezahlt würde.

alex17765 
Fragesteller
 14.03.2015, 19:48
@isomatte

Nein, mit dem Jobcenter habe ich schon abgerechnet für November. Es geht nur um die 180 Euro Unterhaltsvorschuss, die wurden halt im Bescheid für November voll berücksichtigt. Das mit dem Jugendamt  hat sich bis Februar hinausgezögert, ich bekam die endgültige Rückforderung im Februar. Dann habe ich die Rückforderung beim Jobcenter eingereicht und mein Sachbearbeiter teilte mir mit, er könne das nicht Berücksichtigen, weil ich das Geld im November zur Verfügung hatte, ob zu Recht oder nicht.

isomatte  15.03.2015, 03:19
@alex17765

Dann stellst du den Überprüfungsantrag,denn auf Aussagen musst du hier gar nichts geben,da spreche ich aus eigener Erfahrung,im Endeffekt hat mir der Überprüfungsantrag über 1500 € Nachzahlung eingebracht,allerdings war das vor der Änderung der Überprüfungszeiten von damals 4 auf jetzt 1 Jahr !

isomatte  15.03.2015, 05:14
@isomatte

Danke dir für deinen Stern !

Du wirst in diesen sauren Apfel beißen müssen. Der Unterhalt war für eine Person gedacht, die allein stehend ist. Nun lebst du wieder mit deinem Mann zusammen, also müsste der Unterhalt neu berechnet werden. Du hast also zuviel bekommen. Ich denke das ist alles so rechtens. Wenn du anderer Meinung bist kannst du ja gegen den Bescheid Widerspruch einlegen, dann wird er erneut überprüft.

Nein, zu Unrecht bekommen. Mein Mann und ich haben beschlossen es noch einmal miteinander zu probieren. Also zu wenig Leistungen vom Jobcenter. Aber die sind der Meinung ich hätte das Geld ja gehabt, ob zu Recht oder Unrecht, das wäre egal. Und das ich das zurückzahlen muss ist egal.