Hartz IV am Monatsanfang - Gehalt am Monatsende - Überzahlung ja oder nein?

3 Antworten

Hallo,

das JobCenter hat richtig gearbeitet. Nach § 11 im SGB II muss das Einkommen im Monat, wo es zufließt (also ausgezahlt und zur Verfügung steht) auch angerechnet werden.

In deinem Fall: Auszahlung im Juli = Anrechnung im Juli.

Dabei ist es unerheblich, wann in dem Monat das GEld dir ausgezahlt wird (auch wenns der Monatsletzte ist).

Grüße

VirtualSelf  01.09.2010, 21:50

Das Zuflussprinzip ergibt sich aus § 2 Alg II-V ;)

Astrid1963 
Fragesteller
 01.09.2010, 22:12

Seit wann ist das so? Mir steht das Geld doch erst seit 30.07. zur Verfügung. Ich kann doch kein Geld ausgeben, das ich nicht habe. Ich bin schon seit einigen Jahren Hartz IV-Empfängerin und bei Antritt meiner ersten Beschäftigung, die ich auch weiterhin noch ausübe, war das nicht so, dass mir gleich rückwirkend Geld abgezogen wurde. Mit welcher logischen Begründung ist das heute so? Wenn ich ab nächsten 01. wieder arbeitslos wäre, würde das JobCenter doch auch nicht gleich nach der letzten Gehaltszahlung zahlen, oder etwa doch?

Woelkchen13  02.09.2010, 20:04
@Astrid1963

dann hattest du in der vergangenheit glück. als beispiel: du arbeitest bis 30.09.2010 und bekommst dein gehalt september auch erst 30.09.2010, dann bekommst du im oktober volles Arbeitslosengeld II weil du da ja kein Einkommen hast.

die arge hat recht. das geld wird dem monat des zuflussen angerechnet. an welchem tag du es bekommen hast ist egal. wenn du wieder arbeitslos werden würdest und zb am 30. november den letzten lohn auf dein konto bekommst, hast du dann für den dezember wieder den vollen hartz4 anspruch. du bekämst also wenn du die veränderung rechtzeitig mitteilst und die arge schnell arbeitet am 30. november den lohn und die arge leistung (vorrauszahlung für dezember) auf dein konto.

Es gilt das Zugangsprinzip. Wenn die Gehaltszahlung am 31.7. erfolgt hast du im Juli effektiv zu viel Geld von der ARGE erhalten.