Hartz 4 / Verdienstbescheinigung

5 Antworten

Ja und Nein... hier müssen 2 Sachen voneinander getrennt werden:

  1. Deine Weiterbewilligung: Diese gilt immer nur für eine halbes Jahr und muss nun anhand aktueller Daten entscheiden werden. Was außerhalb des neuen Bewilligungszeitraumes liegt, spielt dabei keine Rolle. Der Antrag ist sofort zu bearbeiten.

  2. Die Forderung der Verdienstabrechnungen ist rechtens und Du zur Abgabe verpflichtet (sonst können dir sämtliche Leistungen ab sofort versagt werden!). Das Amt hat das Recht und sogar die Pflicht zu prüfen, ob ihr nicht zu viel bekommen habt.

Fall 2 darf aber in der Regel Fall 1 nicht beeinflussen. Nur wenn ein konkreter Verdacht vorliegt, dass aufgrund des Ergebnisses aus Fall 2 eh keine Leistungen mehr erbracht werden, kann Fall 1 vorläufig gestoppt werden, um eine Überzahlung an euch und damit eine Rückforderung zu vermeiden. Solche konkreten Verdachtsmomente gibt es aber kaum in der Realität. Oft versuchen Ämter solche Sachen zu kombinieren um sich Arbeit zu ersparen, was sie aber nicht dürfen.

Dagegen vorzugehen würde aber wesentlich länger dauern, als die geforderten Unterlagen einzureichen und dann die Bearbeitung abzuwarten.

Behördenwillkür? Das lass ich jetzt mal so dahingestellt. Aber wenn das Amt meint, dass etwas falsch berechnet wurde, dürfen sie rein rechtlich für die gesamte Zeit, in der du Geld bekommen hast, Belge nachfordern.

ich gehe davon aus, das du mit deinem sohn in einer bedarfsgemeinschaft lebst. die 3 verdienstbescheinigungen sind zum nachweis, das zb lfd. das gleiche gehalt gezahlt und zur berechnung beigezogen werden kann oder eben auch wechselnde höhen im gehalt auftauchen können (bei manchen berufen ist es so) und auch dem sollte natürlich rechnung getragen werden.

Ja,das hat seine Richtigkeit !!! Es wird geprüft,ob Dein Sohn soviel Einkommen hat,das Er Seinen Lebensunterhalt aus eigener Kraft finanzieren kann.Sollte das so sein,wird Er aus der Berechnung des Bedarfs heraus genommen und muss seinen Kopf Anteil der Unterkunft und Heizkosten selber an Dich zahlen.

Das dürfen die...JA...den die Verdienstbescheinigungen deines Sohnes brauchen sie zu überprüfen ob dir zuviel H4 gezahlt wurde....den ab einer gewissen Grenze des Einkommens muss dein sohn deinen Unterhalt stemmen.