Hartz IV und 145€ Job - Nachzahlung zwecks falscher Berechnung?

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Wie hoch ist denn dein Bedarf,wenn dir bei einer Anrechnung von 280 € nur noch eine Aufstockung von 83,60 € zusteht ?

Wohnst du noch bei deinen Eltern,wie alt bist du und wie viel hast du tatsächlich Brutto wie Netto verdient ?

Sicher bekommst du eine Nachzahlung wenn dir das Jobcenter ein zu hohes Erwerbseinkommen angerechnet hat,wie lange das dauert kann man so nicht sagen,wenn sie deine Nachweise ( Einkommensbescheinigung / Kontoauszug) haben,dann kann das schon mal 1 1/2 - 2 Wochen dauern.

Solltest du diese Zeit nicht überbrücken können,dann musst du persönlich vorsprechen und dir einen Vorschuss auszahlen lassen,dazu nimmst du aktuelle Kontoauszüge mit,damit du deine Mittellosigkeit belegen kannst.

Wenn du nicht auf 450 € pro Monat kommst,sondern immer nur um die 150 € - 200 € pro Monat verdienst,dann solltest du dir das vom AG - schriftlich geben lassen,dann kann das Jobcenter ihr fiktives Einkommen anpassen,sonst hast du jeden Monat zu viel anrechenbares Einkommen und dir fehlt das Geld am Anfang des Monats.

Danke dir für deinen Stern !

Was du tun kannst - am nächsten Tag, an dem das Amt geöffnet hat, hingehen, auf einen Kontakt mit dem Leistungsbearbeiter bestehen.

Du hast 280 € angerechnet bekommen (von den fiktiven 450 €) statt der anrechenbaren 36 €, die sich aus deinem realen Minijob ergeben hätte.

Dir fehlen also 244 €, das ist (je nach Alter) zumindest mehr als die Regelleistung für einen halben Monat.

Das ist also Grund genug, auf eine sofortige Neuberechnung und auch sofortige Überweisung zu bestehen.

Du solltest höflich bleiben, aber hartnäckig  - das ist dein gutes Recht.

Und selbst wenn man es als Schusselei darstellt - der Fehlbetrag ist hoch genug, damit du auf sofortige Bearbeitung bestehen kannst.

Man sollte nie sagen oder schreiben "Ich mache einen 450-Euro-Job", dann dann kann dies als Einkommens-Prognose gelten. Der offizielle Titel lautet "Mini-Job"! Und dann gibt man eine zutreffende Prognose ab, oder gar keine.

Eine falsche Prognose sollte man generell korrigieren, nicht nur für den letzten oder für den nächsten Monat. Falls die Neu-Berechnung länger dauert, kann man sich bei Geldmangel einen Vorschuss geben lassen, s. http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_1/__42.html

Eine Klage wegen Untätigkeit ist hingegen erst nach sechs Monaten möglich. Schneller wirkt häufig ein Gespräch mit dem Vorgesetzten.

Gruß aus Berlin, Gerd