Hartz 4 rückwirkend ab wann?

4 Antworten

Ein Antrag auf ALG II wirkt rückwirkend zum Beginn des Antragsmonats, wenn du also z.B. am 31. Juli den Antrag abgibst, gilt der Antrag trotzdem für den ganzen Monat ab 1.7. (Was am Ende dann bewilligt wird, ist eine andere Frage.)

Wenn Du den Antrag am 24.07. gestellt hast und er bewilligt wird, bekommst Du rückwirkend für den Monat, in welchem Du den Antrag gestellt hast, d. h. ab 01.07.

Wie kommst Du darauf, dass man Dir rückwirkend ab Januar Sozilalleistungen zahlen wird?

Es ist doch nicht die Rede davon das er rückwirkend ab Januar 2017 Leistungen möchte,es ist die Rede vom Monat 07,also ab Juli 2017 !

Ob ein Anspruch ab 01.des Antragsmonats besteht kann man so pauschal nicht sagen,dass wäre nur dann der Fall wenn die sonstigen Voraussetzungen erfüllt wären und im Monat der Antragstellung volle Bedürftigkeit vorlag,also kein weiteres Einkommen ( Zuflussprinzip ) auf dem Konto eingegangen wäre bzw.wenn doch,nach Abzug von Freibeträgen immer noch ein Anspruch ( Aufstockung ) bestanden hätte.

Der Antrag würde nämlich auch bewilligt wenn für den Monat 07.kein Anspruch bestehen würde,dann eben erst ab dem Monat 08.

@isomatte

die zahlen mir vorrausichtlich ab 08.01..

Der 08.01. ist für mich der achte Januar.

 

@Samika68

Das war ein Zahlendreher,kann man sich doch denken wenn er schreibt ,, habe ich dann ab 01.07.oder erst ab 01.08.2017 " einen Anspruch !

Erst danach kommt 08.01.da hat er einfach die Zahlen verdreht,am Ende schreibt er ja nochmal ,, haben sie mir jetzt das geld von 07 monat erstohlen ",spätestens dann sollte einem klar sein das er die Zahlen verdreht hat.

@isomatte

Was mir klar sein sollte, oder auch nicht, musst Du mir schon selbst überlassen.

Eine korrekt gestellte Frage, welche man vor dem Veröffentlichen nochmal auf Fehler durchsehen sollte, ist hier ja wohl das A und O.

@Samika68

Man kann es auch übertreiben mit der Erbsenzählerei !

Jeder der den Text bis zum Ende liest weis das es sich um einen Zahlendreher handelt,nur dir wahrscheinlich nicht ?

Wenn du so auf korrekt gestellte Fragen bestehst,warum hast du denn dann deine Antwort nicht noch einmal auf Korrektheit überprüft,denn das sollte dann ja sicher auch das A und O sein ?

Denn wie gesagt,auch wenn erst ab dem 01.08.2017 ein Anspruch besteht wird der Antrag bewilligt,also bekommt man nicht automatisch rückwirkend bis zum 01.07.2017 Leistungen nachgezahlt,nur weil der Antrag bewilligt wurde,so wie du es in deiner Antwort angibst.

Wünsche noch einen schönen Tag.

Beim ALG - 2 gilt der Antrag im Monat der Antragstellung rückwirkend zum 1.des Monats,ob dir allerdings dann ab 01.07.2017 auch Leistungen zustehen entscheidet sich was du ggf.im Monat der Antragstellung noch an Geldleistungen ( Zuflussprinzip ) auf dein Konto bekommen hast !

Wenn du also im Monat der Antragstellung kein weiteres Einkommen / Geldzufluss auf deinem Konto hattest und die sonstigen Voraussetzungen erfüllt wären,dann stünde dir rückwirkend ab dem 01.07.2017 dein voller ALG - 2 Bedarf zu.

Würdest du aber z.B. vom ehemaligen Arbeitgeber ( AG ) noch Einkommen aufs Konto bekommen,dann würde dieses nach Abzug von Freibeträgen auf Erwerbseinkommen nach § 11 b SGB - ll auf deinen Leistungsanspruch angerechnet.

Könntest du dann also mit deinem dann anrechenbarem Einkommen deinen dir zustehenden Bedarf nach dem SGB - ll decken,dann würde dein Anspruch erst im Folgemonat nach der Antragstellung beginnen.

Ein evtl.übersteigendes Einkommen was dann über deinem ALG - 2 Bedarf liegen würde,wäre dann im Folgemonat kein anzurechnendes Einkommen mehr sonder wird dann zum Vermögen und das Vermögen darf dann bis zum sogenannten Schonvermögen nicht mehr auf deinen Leistungsanspruch angerechnet werden.

Dann würdest du im Folgemonat dein volles ALG - 2 bekommen.

Als Schonvermögen gilt dann also nicht nur Bargeld was du auf dem Konto / Sparbuch hast,sondern auch verwertbare Sachen wie z.B.eine Lebensversicherung / Bausparverträge / wertvolle Bilder oder Schmuck usw.du dürftest dann insgesamt pro vollendetem Lebensjahr 150 € + einmalig 750 € für notwendige Anschaffungen besitzen.

Bis zum 20 Lebensjahr gilt das min. Schonvermögen von 3100 € + diese einmaligen 750 €.

wenn du am 24.7. den antrag eingereicht hast und anspruch nachgewiesen hast rückwirkend ab 1.7. dann bekommst du auch alg2 ab da gezahlt.