Muss das Jobcenter eine Heizkostennachzahlung auch für den Zeitraum vor Antragsstellung übernehmen?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Es kommt darauf an auf welche Wohnung sich die Nachzahlung bezieht und wann dir die Nachzahlung bzw.die Jahresendabrechnung ( Zuflussprinzip ) zugestellt wurde !

Bezieht sich die Nachzahlung auf deine derzeitige Wohnung und hast du die Abrechnung frühstens im Monat der Antragstellung und nicht schon vorher bekommen,dann muss eine Nachzahlung auf formlosen schriftlichen Antrag übernommen werden,wenn diese sich auf die KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ) bezieht.

Denn im Gegenzug würde das Jobcenter auch eine Gutschrift die sich auf die KDU - bezieht mindernd auf deine KDU - anrechen,auch wenn diese Gutschrift aus einer Zeit vor dem Leistungsbezug stammt.

Nur wenn du im Leistungsbezug vom Jobcenter nicht die volle KDU - übernommen bekommst,weil die KDU - nicht angemessen ist und du selber zuzahlen musst kannst du von einer Gutschrift die sich auf die KDU - bezieht erst mal deine eigene Zuzahlung abziehen.

Erst wenn danach noch ein Guthaben übrig wäre dürfte das Jobcenter dieses dann mindernd auf die KDU - anrechnen.

Super. Vielen Dank!

Entscheidend ist der Zeitpunkt, wann dir die Abrechnung zugestellt wurde. Wenn das innerhalb des bewilligten Bezuges von Transferleistungen geschehen ist, darfst du die Erstattung der Nachzahlung beantragen. In der Regel wird das so bewilligt.

Ebenso ist es bei einem Guthaben. Zustellung während des Bewilligungszeitraumes wird es als Einkommen angerechnet, obwohl vor Eintritt in Harz 4 entstanden.

Eigentlich ja, weil der Bedarf jetzt während des ALG-II-Bezuges besteht. Eine Gutschrift würde auch verrechnet werden.

Nennt man Zuflussprinzip.

Reiche die BKA ein, dazu bist Du verpflichtet.

Höchstens aber nur für April, Mai und Juni 2016. Vorher war er nicht im Leistungsbezug also werden die Kosten für die vorherigen Monate nicht übernommen ganz einfach.

@Havo95

So einfach ist es nicht,dass zeigt deine falsche Antwort !

Kosten die vor der Antragstellung entstanden sind interessieren das Jobcenter nicht. Jedoch können Heizkostennachzahlungen übernommen werden wenn diese im laufenden Bewilligungszeitraum entstanden sind! Vielleicht auch einfach mal im zuständigen Jobcenter anrufen und nachfragen. 

Aber sicher hat eine Nachzahlung die sich auf die KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ) bezieht das Jobcenter zu interessieren,auch wenn diese Kosten vor der Antragstellung entstanden sind !

Eine Gutschrift würde das Jobcenter nämlich auch mindernd auf die KDU - anrechnen,da wird auch nicht gesehen das diese aus einer Zeit vor der Antragstellung stammt,sondern es wird nur der Zeitpunkt des Zuflusses ( Zuflussprinzip ) gesehen.

Würde eine Gutschrift im Monat vor der Antragstellung auf dem Konto eingehen ist es Vermögen und darf bis zum so genannten Schonvermögen nicht auf die Leistungen angerechnet werden.

Wenn es jedoch im Monat der Antragstellung ( weil der Antrag auf den 1.des Antragsmonats zurück greift ) oder im Leistungsbezug auf dem Konto eingeht ist es Einkommen und da es sich dann um die KDU - handeln würde wird diese dann dementsprechend gemindert.

Die Nachzahlung muss sich also nur auf die KDU - der derzeitigen Wohnung beziehen,die Abrechnung darf frühstens im Monat der Antragstellung zugegangen sein und man muss einen formlosen Antrag auf Kostenübernahme stellen,dann muss das Jobcenter diese übernehmen.

Würde das nicht zutreffen bestünde immer noch die Möglichkeit einen Antrag auf ein zinsloses Darlehen zu stellen,wenn es keine andere Möglichkeit gibt diese Nachzahlung zu begleichen.