Handy kaputt, muss man zahlen?

4 Antworten

Weshalb sollte die Haftpflichtversicherung deiner Eltern den Schaden zahlen?

Entweder handelte es sich hier um Eigenverschulden des Klassenkameraden,

oder um Absicht deines Bruders, und somit hat die Privathaftpflichtversicherung nichts damit zu tun.

Deine Eltern können den Vorfall ja so ihrer Haftpflichtversicherung schildern.

Diese prüft die Rechtslage und weist unberechtigte Ansprüche zurück. Ein berechtigter Anspruch wird reguliert.

ACHTUNG eine Falschaussage führt dazu dass, der Versicherer den Schutz verweigert.

Kommt ein wenig auf das Alter deines Bruders an, aber so ab etwa 14 Jahren kann man hier Einsicht unterstellen und er wird schadenersatzpflichtig.

Ich würde NEIN sagen.

Dein Bruder hat das Handy ja nicht selbst fallen lassen und wenn der Handybesitzer es nicht ordentlich verstaut, ist es sein Problem.