Übernimmt die Haftpflichtversicherung Kosten nach einer Schlägerei von Minderjährigen (12Jr.)?

Das Ergebnis basiert auf 3 Abstimmungen

Haftpflichtversicherung zahlt nicht 100%
Haftpflichtversicherung zahlt 0%
Keine Ahnung 0%

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
Haftpflichtversicherung zahlt nicht

ich geb dir mal zwei Links:

http://www.merkur-online.de/nachrichten/wirtschaft/wenn-konflikte-ausufern-zahlt-nach-rauferei-schulhof-126478.html

ra-kotz.de/rangelei.htm

Schüler (wenn der Schadensfall schulbezogen ist) gelten demnach als Betriebsangehörige des gleichen Unternehmens, daher können sie keine Haftungsansprüche gegeneinander geltend machen. Für solche Fälle ist also die gesetzliche Unfallversicherung zuständig, die den Schaden übernehmen wird.

flirtheaven  22.06.2012, 08:55

das kommt darauf an, wann und wo die schlägerei stattgefunden hat.

jippijajey  22.06.2012, 09:05
@flirtheaven

nö, total egal, wann und wo - hauptsache schulbezogen!

Schließlich schrieb ich "schulbezogen", was alle Zeiten und Orte einschließt, in denen die gesetzliche Unfallversicherung einspringt.

DerHans  22.06.2012, 10:30
@jippijajey

Hier handelt es sich aber nicht um einen Unfall (Definition gibt es bei google)

Eine Schlägerei, auch unter Gleichaltrigen, ist immer Vorsatz, und auf keinen Fall versichert.

jippijajey  22.06.2012, 10:38
@DerHans

ok, dann hat das OLG Bamberg (Az.: 6 U 36/01, vom 22.01.2002) in dem von mir zitierten Beitrag wohl ne krasse Fehlentscheidung gefällt. Und du weißt es eben besser als dei Richter am OLG - gratuliere!

flirtheaven  22.06.2012, 10:56
@DerHans

wenn es unter der aufsichtspflicht der schule passiert ist, haftet der versicherer der schule auch. in dem fall läge nämlich eine verletzung der aufsichtspflicht vor.

jippijajey  22.06.2012, 11:05
@flirtheaven

ich denke, man kann in diesem Fall allenfalls darüber diskutieren, ob "nach dem Unterricht vor dem Schulgebäude" die Eigenschaft schulbezogen hat.

Aber das würde ich klar mit ja beantworten, denn auch der Schulweg wird, so nicht von ihm abgewichen wird, vom Schutz der gesetzlichen Unfallversichrung erfasst. Und "vor dem Schulgebäude" befindet man sich beinahe zwangsläufig auf dem Schulweg.

Eine Diskussion über Vorsatz bei Prügeleien und dem daraus resultierenden Nichteinstehen einer Haftpflichtversicherung scheint mir hier vollkommen fehl am Platz.

flirtheaven  22.06.2012, 11:10
@jippijajey

jepp, ich habe mir gerade das urteil aus coburg/bamberg zu gemüte geführt (danke für den hinweis übrigens). demnach würde ich in der regel auch davon ausgehen, dass die gesetzliche unfallversicherung aufkommen muss, sofern sich der vorfall in der schule oder auf dem heimweg ereignet hat.

SgtMiller  23.06.2012, 10:54
@flirtheaven

Man sollte aber auch immer bis zum Schluss lesen !

Vorsicht bei langer Pause

Im Normalfall zahlt also die Unfallversicherung. Doch es gibt Ausnahmen: Das Landessozialgericht Niedersachsen verweigerte einem Schüler den kompletten Leistungsanspruch, weil er sich einen Armbruch bei einem Fußballspiel auf dem Schulhof zugezogen hatte. Das aber hatte mehr als eine Stunde gedauert. Damit sei der betriebliche "Zusammenhang" unterbrochen gewesen, so die Hannoveraner Richter (Az.: L 6 U 166/89)

Nach dem Unterricht .... vor der Schule.... das ist jetzt dann wieder Ansichssache eines Richters der ggf. zu entscheiden hat.

DerHans  23.06.2012, 11:00
@SgtMiller

Damit ist immer noch nicht ausgeschlossen, dass die gesetzliche Unfallversicherung den "Schuldigen" in Regress nimmt. Ob das die Krankenkasse macht, oder der Gemeindeunfallversicherungsverband, dürfte wohl egal sein.

jippijajey  24.06.2012, 20:16
@DerHans

Doch ... Regressforderungen der Unfallversicherung gegenüber dem Schädiger gem. §110 SGB VII wedren nur geltend gemacht, wenn die Grenzen der normalne schulalltaglichen Verhaltensweisen überschritten werden.

Der BGH sagt dazu (Urteil vom 11.2.2003 - VI ZR 34/02):

Gegenseitige Verletzungshandlungen von Schülern bei Spielereien, Raufereien und übermütigem und bedenkenlosem Handeln während der Abwesenheit von Aufsichtspersonen, die ohne den Willen zur Zufügung eines größeren Körperschadens erfolgen, gehören nach wie vor zum Schulalltag. Mit der Einbeziehung der Schüler in die Unfallversicherung soll zum einen der verletzte Schüler geschützt, zum anderen aber auch der an der Verletzung schuldige Mitschüler – von den Fällen des vorsätzlichen Handelns abgesehen - von seiner zivilrechtlichen Haftung freigestellt werden, um ihn vor unter Umständen langzeitigen finanziellen Belastungen zu bewahren.

Und ich denke, davon, dass bezüglich der Verlletzungefolge kein Vorsatz bestand, dürfen wir hier ausgehen.

Dein Bruder ist zwar noch nicht strafmündig, aber er ist durchaus mit 12 Jahren in der Lage zu erkennen, dass er sich auf der Straße nicht prügeln darf. Die Krankenkasse des Kontrahenten wird ihn in Regress nehmen. Trotz der Strafunmündigkeit handelt es sich aber um eine Straftat, die vom Versicherungsschutz ausgeschlossen ist.

Entgegen der landläufigen Meinung haften aber NICHT die Eltern für ihre Kinder. Er haftet persönlich. Wenn di Krankenkasse also gegen ihn einen Schuldtitel erwirkt, wird er diese Forderung in den nächsten 30 Jahren abzuarbeiten haben.

jippijajey  22.06.2012, 10:34

klar, die Sünden der Kindheit holen einen irgendwann ein, und man hat mit Zins und Zinseszins dafür einzustehen!

Krass! Bist du ein Troll? Oder gibts für deine Thesen irgendwo nen Ansatz eines Belegs?

flirtheaven  22.06.2012, 11:13
@jippijajey

wenn der vorfall nicht schulbezwäre, hätte hans durchaus recht (wobei ich mir nicht anmaße alle versicherungsbedingungen von jeder haftpflichtversicherung zu kennen). in diesem fall aber trifft wol er deine beurteilung zu, dass die gesetzliche unfallversicherung den schaden begleichen muss.

SgtMiller  23.06.2012, 10:49
@jippijajey

@jippijajey,

halt mal den Ball flach wenn Du keine Ahnung hast.

lies einfach mal im BGB §823 nach.

jippijajey  24.06.2012, 20:25
@SgtMiller

Befass dich doch einfach mal mit dem Thema "Haftung bei Raufereien unter Kindern". Oben (in Gelb) steht eigentlich schon manches zu dem Thema ... vielleicht versuchst du das erstmal zu lesen, zu verstehen und weiter nachzuschlagen, bevor du hier das HB-Männchen machst.

Wenn du dann gelernt hast zu diskutieren, und mit Argumenten kommst, kannst du dich gerne nochmal melden.

Haftpflichtversicherung zahlt nicht

Da gibt es das ein oder andere OLG-Urteil, dass eine Haftpflichtversicherung für Schäden bedingt durch wechselseitig begangene Körperverletzungen, gemeinhin als Schlägerei bekannt, nicht übernehmen.

fastlink  22.06.2012, 08:47

Hintergrund ist, Versicherungen übernehmen Haftungsverpflichtungen aus Vorkommnissen, welche fahrlässig eingetreten sind.

bereits bei grober Fahrlässigkeit übernehmen die nichts mehr, also wenn man es sich hätte denken können, dass das schief geht, ist bereits Essig mit Versicherung.

Eine Schlägerei ist Vorsatz. Versicherungen zahlen nicht für Schäden, welche mit Vorsatz verursacht wurden.

Krankenversicherungen treten zwar in Vorleistung, wollen hinterher vom Vorsatzbegeher ihr Geld wieder sehen, auch bei Kindern.

Mh... noch auf dem Schulgelände? weiß nicht wie relevant das ist...

Da der Schlag aber nicht ausversehen passierte zahlt die Haftpflicht eig. nicht... Es sei denn, das andere Elternpaar (und der Junge) bezeugt dass sich dein Bruder nur schnell umgedreht hat und 'Ausversehen' mit dem Ellenbogen dem anderen Jungen im Gesicht traf... Dann wars keine Absicht...

Daher auch keine Stimme ob hop oder top

flirtheaven  22.06.2012, 08:40

es kann durchaus relavant sein, ob noch eine aufsichtspflicht der schule bestand. dann wäre evtl. tatsächlich die versicherung der schule dafür zuständig. in niedersachsen betrifft dies z.b. die schulbusparkplätze

Das steht in den AVB (Allgemeine Versicherungsbedingungen) der Versicherung, die zusammen mit der Police bei Vertragsabschluss ausgehändigt werden. Sie können meist aber auch als PDF auf der Internetseite der Versicherungen heruntergeladen werden.

Die Antwort von Jippi klingt aber auch sehr schlüssig und logisch. Eure Eltern sollen sich an die Schule wenden und fragen, wie der Name der Unfallversicherung der Schule lautet.