Ausgesperrt und die Tür selber aufgebrochen. Muss ich selber Zahlen oder übernimmt das die Haftpflichtversicherung?

8 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

1.)
eine Haftpflichtversicherung zahlt keine absichtlich herbeigeführten Schäden. Da Du selbst Hand bzw. Schulter angelegt hast, und das mit Absicht und nicht fahrlässig getan hast, übernimmt eine Haftpflicht Versicherung in diesem Fall überhaupt nichts.
Wäre das passiert weil Du versucht hast ein klemmendes Schloss auf zu drücken, wäre es auch nur versichert wenn Du Mieter oder zumindest nicht Besitzer der Tür bist da Du bei Eigenschäden grundsätzlich nicht haftbar bist und somit dem Sinne nach kein Haftpflichtfall vorliegen würde.
Als Mieter, gibt es den Optionalen Einschluss für Schäden an gemieteten Räumen, der für Haftpflichtschäden die fahrlässig oder evt. grob Fahrlässig entstanden sind Schutz bietet.
2.)
die Hausratversicherung: darüber wäre der Aufbruch der Tür versichert gewesen wenn Du durch das aufbrechen der Tür einen größeren versicherten Schaden verhindert oder zumindest vermindert hättest (z.b. bei einem Brand- oder austretendem Leitungswasser)

3.)
in sog. Top- oder Komforttarifen von Hausratversicherungen ist der Schlüsseldienst häufig mitversichert oder optional versicherbar.

Hallo Saitou,

es wird keine deiner Versicherungen diesen Schaden übernehmen.

Du hast die Tür vorsätzlich zerstört. Eine Versicherung zahlt nie bei vorsätzlichen Handlungen. Deine Privathaftpflichtversicherung zahlt auch nicht für Schäden die du an deinen eigenen Sachen verursachst. Haftung kannst du nur gegenüber eines Dritten haben.

Eine andere Versicherung scheidet hier ebenfalls wegen Vorsatz und keiner gegebenen versicherten Gefahr aus.

Die Kosten für die Tür können zwischen 30 € und 500 € liegen. Je nachdem, was kaputt ist und wie teuer der Ersatz ausfällt. Es sind auch höhere Summen möglich.

Nein, das übernimmt keine Versicherung, weil Du die Tür ja Vorsätzlich zerstört hast. (Ganz egal aus welchem Grund)

Vermeidung / Minderung eines versicherten Hausrat-, Gebäudeschaden oder einer Gewalttat wäre ein versicherter Grund für das aufbrechen der Tür

@TerhorstAgentur

Ja und? Das war es aber hier doch gar nicht.

@Klammlosewelt
Nein, das übernimmt keine Versicherung, weil Du die Tür ja Vorsätzlich zerstört hast. (Ganz egal aus welchem Grund)

eben nicht, ich wollte damit ausdrücken, dass das vorsätzliche aufbrechen der Tür aus bestimmten Gründen sehr wohl versichert ist.

Das ist Eigenverschulden und muss von Dir selbst bezahlt werden.

Natürlich zahlst du das selber!