Wer zahlt bei Totalschaden durch Fremdverschulden?

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Normalerweise sollte nach 3 Wochen die Versicherung noch den Neuwert bezahlen. Beim 1. Schaden nach 9 Monaten war das offensichtlich nicht der Fall.

Das Ganze hängt vom abgeschlossenen Tarif ab: Günstige Versicherungen zahlen den Neuwert zwischen 3-12 Monaten nach Kauf, teurere bis zu 24 Monaten, danach nur noch den Zeitwert.

Ggf,. kannst Du den Verursacher auf Schadenersatz (Kreditzinsen) verklagen, ich würde einen Anwalt hinzuziehen.

Danke, wir werden da auf jeden Fall einmal nachfragen.

@MichiruKaio

Beim "neuen" Auto bekommt er alles zurück.

Nun muss er sich nur entscheiden ob er es reparieren lässt und mit der Wertminderung lebt oder sich das gleiche nochmal neu (ohne Zusatzkosten) vor die Tür stehen lässt.

Aber dies ist seine Meinung, ich selbst wäre für den Neuen.

Beim "alten" Neuwagen hat ihm scheinbar der Autohändler übern Tisch gezogen. Sowie wir hörten gab es da Fehler, aber leider wird es kein Geld zurück geben, da Verträge ja unterzeichnet waren. Maximal wenn absichtlich betrogen wurde bzw. getäuscht. Laut Abschleppdienst und Gutachter hätte es auch da noch den vollen Wert geben müssen, heißt Schuld wäre +/- Null, was ja perfekt wäre.

Wenn ein Kredit vorzeitig zurück gezahlt wird, werden normalerweise keine Kreditzinsen mehr erhoben. Wenn natürlich dein Bruder das Geld behalten hat um sich ein neues Fahrzeug zu kaufen, dann muss er natürlich den Kredit weiter zurückzahlen. Dies hat allerdings nichts mit dem Verursacher des Schadens zu tun.

Gruß Kematef

Vielleicht habe ich mich auch ungünstig ausgedrückt.

Beim ersten Fahrzeug hat er von der Versicherung das Geld bekommen, damit er bei der Bank das Auto auslösen konnte.

Danach hat er einen neuen Kredit beantragt, für das neue Auto.

Was über blieb sind aus welchem Grund auch immer die Kreditzinsen, die ich selbst auch nicht ganz verstehe. Aber den genauen Vertrag habe ich selbst auch nicht vorliegen.

Leider ist es so, dass man trotz Unschuld am Unfall jede Menge Ärger und Verluste hat. Die Finanzierung spielt keine Rolle, es geht um den Wert des Fahrzeugs. Ich kenne Personen, die noch für einen Kredit fürs Auto abzahlen, owohl das Auto längst in der Presse ist.

Zunächst mal ist es nicht das Problem der Versicherung, wie ein Autobesitzer seinen fahrbaren Untersatz finanzert hat.

Abgesehen davon, besteht ja keinerlei Notwendigkeit, den Kreditvertrag aufzulösen - der läuft einfach weiter, und gut ist's. Es wäre ja sinnlos, den alten Kredit abzulösen, eine Vorfälligkeitsentschädigung zu zahlen und fünf Minuten später einen neuen Kreditvertrag abzuschließen.

beraten kann einen ein Rechtsanwalt.........und es ist natürlich Zivilrecht.....

jedoch kann der Unfallverursacher nichts für den Kredit und dein Bruder könnte den Kredit auch einfach weiter abzahlen. Daher bezweifel ich stark, dass eine Versicherung dafür aufkommen wird.

Ich frage ja auch daher, da es vom persönlich Verständnis ja so ist, dass er für den Schaden ja nix kann. Dennoch wird er durch Zinsen die jeweils hinzu kommen auf den jeweils neuen Vertrag ja dennoch für den Schaden bestraft.

Würde ja keiner einen Schaden verursachen, würde man das Auto auch so lange fahren bis es mindestens abgezahlt ist.