Handy kaputt auf Arbeit?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ein Arbeitsunfall ist es auf keinen Fall.

Und wenn die Firma nicht ANGEORDNET hat, dass du dein privates Handy benutzt, hast du auch keinen Anspruch auf Entschädigung.

Wenn dein AG dir ausdrücklich aufgetragen hat dein Handy dafür zu nutzen, dann muss er es dir ersetzen. Ansonsten zahlst du den Schaden selbstverständlich selber.

Moin,

dazu müsste der AG der Benutzung von privaten Hilfsmitteln zugestimmt haben.

Arbeitsunfall wäre es erst wenn es auf den Fuß gefallen wäre und nun ein geschwollener Zeh vorhanden ist.

MfG

Nein mit Sicherheit nicht.