Mein Kollege hat mein Handy beschädigt (Versicherung)?
Hallo.
Heute im Schwimmbad wollte mein Freund jemanden anrufen.Er hatte kein Akku mehr und hat mein Handy genommen. Es ist ihm dann runtergefallen weil er gestürzt ist und das Display reagiert nicht mehr. Das Display zu reparieren (falls nur das beschädigt ist) kostet 300-400 Euro. Würde dass seine Versicherung übernehmen?
5 Antworten
Grundsätzlich ist das ein Fall für die Privathaftpflichtversicherung, wenn er eine hat.
Kann aber sein, dass die nur einen Teil des Schadens übernehmen, je nachdem, ob eine Selbstbeteiligung vereinbart ist oder nicht.
Hallo,
Das musst er wohl neu bezahlen:-) Er hat ja dein Handy zerstört.. Du solltest aber auch besser auf deine Wertsachen aufpassen.
LG Theo
Dann musst du es bezahlen!
Falsch, der Verursacher ist Schadensersatzpflichtig.
Zwischen den beiden ist ein Leihvertrag entstanden, demnach ist der Entleiher verpflichtet die entliehene Sache in dem Zustand zurück zu geben, wie er sie übernommen hat. Andernfalls ist er zum Schadensersatz verpflichtet. Lediglich seine private HAftpflichtversicherung wird hier nicht für ihn regulieren da es sich um einen nicht versicherten Eigenschaden für den Entleiher handelt.
Und du brauchst nix zu kommentieren!
Anspruch auf Neuwertentschädigung besteht nur wenn das Gerät weniger als einen Monat alt war. Ansonsten gilt: Schadensersatz für die Reparaturkosten bis höchstens zum aktuellen Wiederbeschaffungswert. Also was ein vergleichbares Gerät in gleichem Alter und Abnutzungszustand heute kostet.
Ansonsten vollkommen richtige Antwort
Ja ok
Zwischen Euch ist ein Leihvertrag entstanden, bedeutet, der Entleiher ist verpflichtet dir die entliehene Sache in dem Zustand zurück zu geben, wie er sie erhalten hat. Andernfalls ist er zum Schadensersatz verpflichtet. Schadensersatzpflicht umfasst die Reparaturkosten bis höchstens zum Wiederbeschaffungswert, eines vergleichbarem Gerät im gleichen Alter und Abnutzungszustand. Außerdem die erforderlichen Spesen im Zusammenhang mit dem Schaden und dessen Abwicklung zb. durch einen Rechtsanwalt., Fahrtkosten, Versandspesen, Nutzungsausfall usw.
Eine Basis- Haftpflichtversicherung wird nicht für deinen Freund regulieren. Nur falls der optionale Einschluss "Schäden an geliehenen Sachen" mit versichert ist, wird seine private Haftpflichtversicherung den Schaden auf seinen Wunsch regulieren.
Aber das ist nicht deine Sache, Dein Anspruch richtet sich ausschließlich gegen deinen Freund und nicht gegen seine Versicherung.
Wenn er eine Privathaftpflicht hat, ja. Dafür ist sie ja da
Nein, ist sie in diesem Fall nicht.
Eine PHV reguliert Schäden die im sinne des §823 BGB entstehen, das ist in diesem Fall nicht gegeben.
Und das begründest Du wie? Er ist kein Familienmitglied, es war kein Vorsatz - wieso sollte sie nicht greifen?
Um versichertes Ereignis einer Haftpflichtversicherung zu sein, muß ein Verstoß gegen §823 BGB vorliegen: "wer Anderen widerrechtlich einen Schaden zufügt, ist zum Schadensersatz verpflichtet." Diesen Verstoß hat es nicht gegeben wie den Kommentaren des Fragestellers zu entnehmen ist.
Bei Schilderung des Schadens wie er in der ursprünglichen Frage steht, liegt der Verstoß eindeutig vor, in den Kommentaren findet sich ein massiver Wiederspruch zur eigentlichen Frage und damit wird der Schaden eindeutig abgelehnt
Private Haftpflicht - ja.
Nöö...
Bezogen auf die ursprüngliche Frage ja, aber liest man die Kommentare des Fragestellers ist Essig mit Versicherungsfall.
Vor allem, ein derartiger Wiederspruch lässt den Sachbearbeiter negativ aufhorchen
Stimmt, er hat es verliehen.
Ich habe es ihm ja erlaubt