Handwerkerrechnungen von der Steuer auch im Folgejahr absetzbar?

3 Antworten

Meines Wissens nach verfallen diese Rechnungen ja nicht und können daher nachgereicht werden.

D.h. normalerweise ist eine ESt. unter dem Vorbehalt der Nachprüfung, und somit würde die 2015 ESt.-Erklärung geändert.

Somit brauchen sie die Rechnungen nicht in die 2016 mit beifügen.Sollte jedoch 2015 nicht mehr unter dem Vorbehalt der Nachprüfung sein können sie die Rechnungen zu 2016 dazu fügen.

Du kannst beim Finanzamt fragen, ob du noch eine geänderte Steuererklärung für 2015 abgeben kannst. Dann können diese Belege für dieses Jahr berücksichtigt werden.

Belege im Folgejahr abzusetzen geht normalerweise nicht.

nur, wenn diese in 2016 gezahlt worden sind.