Handelsware von der Steuer absetzbar?

2 Antworten

Wareneinkauf sind selbstverständlich Kosten, die man ansetzen kann bei der Gewinnermittlung. Allerdings muss man einen Nachweis erbringen, von wem man was gekauft hat. Eine Ebay-Kaufabwicklung und zugehörige Überweisung oder Paypalzahlung sollte ausreichen, wenn Name und Anschrift des Verkäufers erfasst sind. 

Bei Barzahlungen sollte man sich eine Quittung geben lassen, die Name, Anschrift und Kaufpreis beinhaltet .. bei grösseren Summen vielleicht sogar den Ausweis kopieren oder die Ausweisnummer notieren.

Was man natürlich nicht hat, ist die Absetzbarkeit von Vorsteuer, man sollte also überlegen, ob man auf Differenzbesteuerung umstellt, sonst muss man beim späteren Verkaufspreis die volle Mehrwertsteuer einrechnen und abführen.

Super, vielen Dank für die schnelle und informative Antwort. Damit wurden alle meine Fragen beantwort. 5 Sterne.

Kleingewerbe gibt es nicht.

wenn ein Einzelunternehmer (im Kleingewerbe) in der Handelsbranche tätig
ist, kann er die Ware, die er zum Handeln einkauft, um sie
gewinnbringend weiterzuverkaufen, von der Steuer absetzen?

§ 4 Abs. 4 EStG.

die werden garantiert keine Rechnungen schreiben.

§ 14 Abs. 4 UStG beantwortet dies:

Reicht dazu die "Kaufbestätigung", die an von Ebay per Email erhält?

Danke, hat mir sehr geholfen. Allerdings verstehe ich nicht warum es kein "Kleingewerbe" gibt. Das ist doch ein klar definierter Begriff.

@ichaushessen

Nein ist es nicht.

Dieser Begriff kommt an keiner offiziellen Stelle vor.

Entweder hat man ein Gewerbe oder man hat keins.