Fahrtkosten zum Gericht von Steuer absetzbar?

4 Antworten

das meinst du nicht wirklich ernst?!

Beantrage dir doch beim Gericht Fahrkosten-Rückerstattung.

Geldstrafe und Gerichtskosten von der Steuer absetzen?

Geldstrafe - Nein... warum soll der Steuerzahler für deine Strafe aufkommen, ergibt doch 0 Sinn.

Gerichtskosten - Ja... da man hier auf seiner Arbeit fehlt.

Im allgemeinen lassen sich Prozesskosten als andere aussergewöhnliche Belastungen geltend machen. Siehe hierzu ein veröffentlichtes Urteil:

BFH-Urteil des VI. Senats vom 12.5.2011 - VI R 42/10 -:

http://juris.bundesfinanzhof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bfh&Art=en&Datum=Aktuell&nr=24056&linked=urt

Nein, das hat ja nichts mit der Erwerbstätigkeit und den Werbungskosten zu tun.

das hat ja nichts mit der Erwerbstätigkeit

Berufsverbrecher^^

@onomant

sicher nicht, man kann schnell mal eine Klage an den Hals bekommen ;-)

Strafen kann man nicht von der Steuer absetzen. Und wenn du Fahrtkosten zur Gerichtsverhandlung hast, kannst du es direkt dort von der Gerichtskasse zurückbekommen. Dafür gibt ein Formular. Aber ich glaube, es gilt nur für Zeugen, nicht für Angeklagte.

sicherlich nicht ?! was hat das mit der steuer zu tun :D