Renovierungskosten von der Steuer absetzbar?

8 Antworten

Lässt der Mieter seine Wohnung auf eigene Kosten renovieren, erstattet ihm das Finanzamt in Form einer Steuerermäßigung 20 Prozent der Handwerkerkosten. Materialkosten sind jedoch von der Erstattung ausgeschlossen. Als Höchstbetrag gewährt das Finanzamt 1.200 EUR im Jahr.

Bei den sogenannten Schönheitsreparaturen, zu denen der Mieter meist vertraglich verpflichtet ist, sind folgende Ausgaben abzugsfähig:

• Kosten fürs Tapezieren, Streichen und Kalken der Wände,

• Kosten fürs Streichen von Fußböden, Heizkörpern und Heizungsrohren, Innentüren sowie Fenstern und Außentüren von innen

• Kosten fürs Entfernen von Wand- und Deckenrissen

• Kosten für die Reinigung des Teppichbodens oder die Ausbesserung des Parkettbodens - nicht jedoch die Kosten für deren Erneuerung.

Tipp: Als Nachweis für die Entstehung und Bezahlung der Kosten verlangt das Finanzamt, dass Sie den Rechnungsbetrag auf das Konto des Handwerkers überweisen. Barzahlungen, egal ob mit oder ohne Rechnung, werden vom Finanzamt als Nachweis nicht anerkannt.

http://www.banktip.de/rubrik2/15857/Renovierungskosten+sind+steuerlich+absetzbar.htm

Hallo,

absetzen kannst Du nur haushaltsnahe dienstleistungen. Eigenleistung und Material gar nicht. auch bei handwerkerrechnungen immer darauf achten, dass material und dienstleistung getrennt aufgeführt sind. In Deinem falle gibt's also nichts.

Grüße, lukas

Zählt eindeutig zu den Herstellungskosten, die nach Erwerb einer Immobilie anfallen und sind bei der Steuer (Einnahmen aus V u. V.) geltend zu machen.

Nein..........du hättest Handwerkerkosten absetzen können. Materialkosten sind im Eigenheim nicht von der Steuer abssetzbar, es sei denn, du vermietest.

nein.... nicht moeglich....

( nur... wenn du einnahmen aus vermietung und verpachtung hast )