Neu gebohrter Brunnen von der Steuer absetzbar?

4 Antworten

Wozu brauchst du denn den Brunnen? Hat das Vermietungsobjekt sonst keine Wasserversorgung? Ist die Brunnenbenutzung Bestandteil des Mietvertrages? Allgemein gesagt: War der Brunnenbau notwendig, um die Vermietungseinkünfte zu erzielen?

Die Begründung für die Ablehnung wird wahrscheinlich sein, dass es sich beim Bau eines Brunnens nicht um Instandhaltungs- sondern um Herstellungskosten handelt, und das wird kaum zu widerlegen sein. Genaueres kann Dir allerdings am besten ein Steuerberater sagen.

Du kannst alle Aufwendungen, die im Zusammenhang mit einer Erwerbserzielungsabsicht stehen, gegen diesen Erwerb aufrechnen. Nur die Differenz ist dann zu versteuern. Wie willst du denn mit dem Brunnen Geld verdienen? Willst du das Wasser verkaufen?

Die passenden Argumente kann Dir ein Steuerberater nennen.