Hand vorm Gesicht aufm Blitz-foto, muss man trotzdem bezahlen?

16 Antworten

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In diesem Fall wird sowieso immer zuerst der Halter des Fahrzeugs angeschrieben und um die Identifizierung des Fahrers gebeten. Der Halter hat nun 3 Möglichkeiten:

a) Er behauptet, er wäre selbst gefahren.

Damit übernimmt er das Bußgeld und die Punkte. Achtung: Erweist sich diese Behauptung als unwahr, so droht dem Halter hier ein strafrechtliches Verfahren!

b) Er benennt den tatsächlichen Fahrer.

Dann erhält der genannte Fahrer den Bußgeldbescheid und ggfs. Punkte. Achtung: Bei unwahren Angaben macht sich der Halter wiederum strafbar!

c) Dumm und stumm stellen.

Der Halter nennt keinen Fahrer ("weiß ich nicht mehr") oder verweigert die Aussage (z.B. weil der Fahrer mit ihm nahe verwandt ist).

Kann der Fahrer dann nicht anderweitig identifiziert werden, wird das Verfahren eingestellt. Im Gegenzug erfolgt meist die Auflage, ein Fahrtenbuch nach StVZO §31a zu führen, in dem alle Fahrer und Fahrten eingetragen werden müssen.

Achtung: Der Halter ist für die Korrektheit des Fahrtenbuchs veranfwortlich. Jeder Verstoß wird mit einem Bußgeld von 100€ (zzgl. 28,50€ Gebühren und Auslagen) bestraft.

  • Der Halter des Fahrzeugs (also auf wen es zugelassen ist) bekommt den Bußgeldbescheid und muss dazu Stellung nehmen. Er hat etliche Optionen.
  • Der Halter kann eingestehen, dass er der Fahrer war und das Bußgeld begleichen. Die Sache ist dann erledigt, ganz genau so als ob er auf dem Foto erkennbar gewesen wäre.
  • Der Halter kann angeben, wer zu dieser Zeit das Fahrzeug geführt hat, z.B. falls er es an Familienmitglieder, Freunde oder Bekannte verliehen hatte. Der angegebene Fahrzeugführer bekommt dann einen Bußgeldbescheid mit gleicher Anhörung.
  • Der Halter kann behaupten, er wisse nicht, wer das F zu diesem Zeitpunkt geführt hat. Bei kleinen Ordnungswidrigkeiten wird das Verfahren dann fast immer eingestellt, aber fast immer die Auflage erteilt, zukünftig ein Fahrtenbuch zu führen. Das ist überaus lästig und man sollte sich das gut überlegen.
  • Gleiches gilt auch für die zunehmende Anzahl von Blitzfotos von hinten, auf denen nur das Fahrzeug, nicht aber der Fahrzeugführer zu erkennen ist.
adk710  11.06.2014, 17:40
Der Halter des Fahrzeugs (also auf wen es zugelassen ist) bekommt den Bußgeldbescheid und muss dazu Stellung nehmen. Er hat etliche Optionen.

Der Halter wird nie sofort einen Bußgeldbescheid erhalten, weil er für einen Geschwindigkeitsverstoß, der mit seinem Auto begangen wurde, nicht von vornherein haftbar gemacht werden kann. Er wird als erstes nur einen Zeugenfragebogen bekommen, in dem er den verantwortlichen Fahrer benennen soll. Der sofortige Erlass eines Bußgeldbescheids ohne Ermittlungen, insbesondere ohne vorherige Anhörung des Betroffenen (hier des Fahrers), wäre rechtswidrig.

Alles andere in deiner Antwort ist aber richtig.

also du bekommst als halter den strafzettel auch wenn das gesicht nicht erkennbar ist... du kannst wiederspruch einlegen und sagen du weist nicht wer gefahren ist - aber ob es das wert ist am ende vielleicht ein fahrtenbuch zu führen....

der halter wird angeschrieben, da wird auch gefragt ob jemand anderes das fahrzeug geführt hat. je nachdem mit wieviel und wo man geblitzt wird muß man das auch belegen können. wer mit 100 durch ne 30er zohne fährt kann sich nicht einfach herrausreden das er es nicht war und man nicht weiss an wen man das fahrzeug ausgeliehen hat.

Das geht eh erstmal an den BESITZER des Fzg. - wenn das nur ne Geldstrafe ist, dann kann der das auch diskussionslos einzahlen und der tatsächliche Fahrer spielt keine weitere Rolle. Wenn man aber in dieser Art und Weise anfängt rumzuspinnen, dann siehts am Ende so aus, dass für das Fzg. noch generell für jede Fahrt ein Fahrtenbuch geführt werden muss. Viel Spass dann damit!!!

VonUndZuManiac  11.06.2014, 14:25

FALSCH

ES GEHT AN DEN ÜBER DEN DAS FAHRZEUG VERSICHERT IST, ALSO DER HALTER

besitzer, eigentümer und halter, das sind 3 völlig verschiedene sachen

Vienna1000  11.06.2014, 14:27
@VonUndZuManiac

ARGL. Sorry. Ja, an den sog. Halter.

Crack  11.06.2014, 18:58
@VonUndZuManiac

ES GEHT AN DEN ÜBER DEN DAS FAHRZEUG VERSICHERT IST, ALSO DER HALTER

Der Halter muss nicht der Versicherungsnehmer sein. Im Übrigen hat die Versicherung hiermit rein gar nichts zu tun.

besitzer, eigentümer und halter, das sind 3 völlig verschiedene sachen

Was ist der Unterschied zwischen Besitzer und Eigentümer?

Vienna1000  11.06.2014, 19:02
@Crack

Könnte man sich so insgesamt auf folgende Definition einigen: "An den, der im Fahrzeugschein getragen ist / auf den das Fahrzeug zugelassen wurde"? :-)

Crack  11.06.2014, 20:11
@Vienna1000

Ja sicher kann man das, ist ja auch korrekt.

Mein Kommentar richtet sich auch nicht gegen Dich sondern ist an die Adresse von @VonUndZuManiac gerichtet.

VonUndZuManiac  11.06.2014, 21:51
@Crack

ok was soll man schon von jemanden erwarten der sich crack nennt

i.d.r. sagt man auch zum versicherungsnehmer halter, zumindest wenn sich leute privat unterhalten. wenn man es ganz genau nimmt ist der fahrzeughalter der im fahrzeugbrief steht, also bei der kfz stelle gemeldet ist.

eigentümer ist der jenige dem das fahrzeug tatsächlich gehört. es ist sein eigentum

besitzer ist derjenige wer die tatsächliche gewalt über das fahrzeug ausübt. selbst wenn ein dieb das fahrzeug klaut ist er in dem moment besitzer des fahrzeuges. es befindet sich in seinem besitz. durch den besitz hat er allerdings kein anspruch auf eigentum

an geklauten dingen kann kein eigentum erworben werden.

wenn man dir dein auto klaut gehört es dir, auch wenn man es klaut. wenn der dieb das auto verkauft ist der käufer auch nur besitzer. er kann jetzt nicht sagen das es ihm gehört nur weil er dem dieb das fahrzeug abgekauft hat

deswegen gab es ja mal übelst probleme mit grundstücken und häuser in der ehemaligen ddr. die eigentümer haben anspruch darauf gemeldet weil sie unrechtmäßig von der ddr enteignet wurden (meist wegen flucht oder ausbürgerung)

Crack  11.06.2014, 22:38
@VonUndZuManiac

was soll man schon von jemanden erwarten der sich crack nennt

Nun, "Maniac" findest Du besser, glaubwürdiger, intelligenter als "Crack"?

Die Bedeutung steht in meinem Profil, sieh nach - dann bist Du schlauer...

i.d.r. sagt man auch zum versicherungsnehmer halter, zumindest wenn sich leute privat unterhalten.

Unsinn, wenn ein Vater für das auf seinen Sohn gemeldete Auto die Versicherung abschließt weil so Beiträge gespart werden können - seit wann ist er dann auch Halter des Fahrzeugs?