"Wie" kommt man in eine Jugendstrafanstalt?

2 Antworten

Hallo deristgeklaut,

es kommt nicht da drauf an, welche Straftat man begangen hat. Grundsätzlich kann man für jede Straftat einsitzen. Die Voraussetzungen und Gründe für eine Jugendstrafe ergeben sich aus folgenden Gesetzen:

************************************************************************************

§ 5 Jugendgerichtsgesetz –  Die Folgen der Jugendstraftat

(1) Aus Anlaß der Straftat eines Jugendlichen können Erziehungsmaßregeln angeordnet werden. 

(2) Die Straftat eines Jugendlichen wird mit Zuchtmitteln oder mit Jugendstrafe geahndet, wenn Erziehungsmaßregeln nicht ausreichen

(3) Von Zuchtmitteln und Jugendstrafe wird abgesehen, wenn die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus oder einer Entziehungsanstalt die Ahndung durch den Richter entbehrlich macht.

***********************************************************************************

§ 17 Jugendgerichtsgesetz – Form und Voraussetzungen 

(1) Die Jugendstrafe ist Freiheitsentzug in einer für ihren Vollzug vorgesehenen Einrichtung. 

(2) Der Richter verhängt Jugendstrafe, wenn wegen der schädlichen Neigungen des Jugendlichen, die in der Tat hervorgetreten sind, Erziehungsmaßregeln oder Zuchtmittel zur Erziehung nicht ausreichen oder wenn wegen der Schwere der Schuld Strafe erforderlich ist.

***********************************************************************************

Ob Jugendstrafe verhängt wird, hängt also von mehreren Faktoren ab und nicht nur von der Tat die man begangen hat.

Schöne Grüße
TheGrow

deristgeklaut 
Fragesteller
 03.03.2016, 18:09

Danke, deine Antwort ist sehr gut, jedoch hab ich gemerkt, dass meine Frage nicht präzise genug gestellt war. Ich halte nächste Woche einen Vortrag über Jugendstrafanstalt, und da möchte ich direkt in die Runde fragen, welche Straftaten einen denn dort hinbringen. Jedoch habe ich durch deine Antwort gemerkt, dass meine Frage sinnlos war. 

Also Frage ich eher so: Welche Straftaten sind für die meisten Jugendinhaftierungen verantwortlich? Ich denke da an Drogenhandel, Raub, Körperverletzung etc. 

Jedoch habe ich keine Quelle dafür gefunden. 

TheGrow  03.03.2016, 20:32
@deristgeklaut

Geh mal auf folgende Seite:

http://www.kriminologischer-dienst-bw.de/pb/site/jum/get/documents/jum1/JuM/import/kriminologischer%20dienst/pdf/st/Strukturbericht%20Jugendstrafvollzug%2020112012_end_korr.pdf

Dort findest auf Seite 13 eine Tabelle die genau Deine Frage beantwortet. Leider bezieht sich die Tabelle aber nur auf das Bundesland BW und die Statistik beginnt 2003, hört aber leider 2012 auf. Aber im Großen und Ganzen, wird man die Werte auf ganz Deutschland und auch für 2015 / 2016 anwenden können

Die Zuständigkeit als Haftanstalt für männliche Jugendliche und Heranwachsende ergibt sich aus dem niedersächsischen Einweisungs- und Vollstreckungsplan. Jugendliche und Heranwachsende, die von niedersächsischen Gerichten zu einer Jugendstrafe oder zu einer Freiheitsstrafe (unter Berücksichtigung des Alters zum Zeitpunkt der Einweisung, s. Teil 2 III des niedersächsischen Vollstreckungs- und Einweisungsplan) ohne Bewährung verurteilt wurden, werden in die Jugendanstalt Hameln eingewiesen. Verbüßt ein Jugendlicher/Heranwachsender erstmals eine Jugendstrafe (oder Freiheitsstrafe) und die Strafzeit überschreitet 3,5 Jahre nicht, so erfolgt zunächst die Zuweisung in die JA Hameln-Abteilung Göttingen. Gefangene, die nicht für den offenen Vollzug geeignet sind bzw. die Kriterien für eine entsprechende Zuweisung nicht erfüllen, werden in die Hauptanstalt der JA Hameln verlegt. Dort werden entsprechend Strafzeiten bei verurteilten Jugendlichen von bis zu 10, bei verurteilten Heranwachsenden bis zu 15 Jahren verbüßt. Im weiteren Vollzugsverlauf ist jedoch eine Verlegung in den offenen Vollzug der JA Hameln (Eugen-Reintjes-Straße in Hameln) oder eine Verlegung in eine andere niedersächsische Vollzugseinrichtung (bspw. aufgrund des Alters) möglich. 

https://de.wikipedia.org/wiki/Jugendanstalt_Hameln

Woher ich das weiß:Recherche