Kann ein Anwalt in die Strafakte eines anderen Menschen einsehen?
Ich habe einen Bekannten der mir erzählte,dass er beim Anwalt ehemalige Straftaten einsehen konnte,die sein Gegner mal begangen haben soll,obwohl der Gegner mit diesem Anwalt nie was zutun hatte,also niemals dort war oder sonst was.
Geht das überhaupt? Ich glaube das nicht so wirklich,Straftaten liegen doch eher bei der Polizei und müssten doch auch erstmal auf Richterliche Anordnung angefordert werden oder?
7 Antworten
Ein Anwalt hat Zugang, zu Ermittlungsakten der Polizei/Staatsanwaltschaft, in Fällen in denen er ein Mandat eines Beteiligten des besagten Falles hat. Teil der Ermittlungsakten, sind zum Beispiel auch Auszüge aus dem Strafregister von Verdächtigen.
Ansonsten hat ein Rechtsanwalt keine Möglichkeiten, einfach mal so, Auskünfte aus dem Bundeszentralregister über irgendwelche Leute einzuholen. Dafür gibt es keine Rechtsgrundlage.
Wenn es mit dem aktuellen Fall zu tun hat, kann er Akteneinsicht verlangen.
das wird eine Weile dauern, aber ob der Gegner davon erfährt, wahrscheinlich nicht. Warum auch.
Nein, er kann nur die Akte des aktuellen Falls einsehen.
wenn es für den aktuellen Fall relevant ist, kann er auch die Akte des Gegners anfordern. Er muss sich ja auch ein Bild machen vor der Verhandlung.
Ein Anwalt kann Einscht in die Ermittlungsakten seiner Mandanten beantragen, aber nicht die Strafakten von irgendwelchen Leuten einsehen.
aber wenn es für den Fall wichtig ist, bestimmt.
Hey DieBohne123
Ich habe einen Bekannten der mir erzählte,dass er beim Anwalt ehemalige Straftaten einsehen konnte,die sein Gegner mal begangen haben soll,
Unsinn.
Sind Akten für einen laufenden Fall interessant müssen die offiziell angefordert werden.
Heimlich oder über Klatschportal geht nichts.
Ok,frage mich dann nur,warum er das behauptet
Weil er sich wichtig machen will?
Dein Bekannter soll aufpassen-Verleumdung kann verdammt unangenehme Folgen haben.
Weil er sich aufspielen will.
Hallo.
Die Polizei gibt die Akten nach den Ermittlungen an die Stastsanwaltschaft.
Der kann den RA. auch die Zukommen lassen.
Aber denke mal der Ra. und der Staatsanwalt haben zusammen studiert, da fällt hier und da doch mal ein Wort für die Mitarbeit des anderen.
Mit Gruß
Bley 1914
Nein, kann er nicht.
Also müssten diese erstmal angefordert werden? Und dauert sowas nicht auch erstmal eine Zeit und bekommt der Gegner davon eine in Kenntnissetzung?