Straftaten werden nur dann öffentlich gemacht wenn Zeugen gesucht werden?

2 Antworten

Wenn die Polizei darauf drängen würde, daß jede Straftat eine Erwähnung in der Zeitung findet, dann müßtest Du die Zeitung mit dem Gabelstapler beim Kiosk holen. Es werden also nur Straftaten in den Nachrichten auftauchen, die sowohl aus Sicht der Strafverfolgungsbehörden als auch der verantwortlichen Redakteure öffentlicher Aufmerksamkeit bedürfen.

Die allermeisten Strafverfahren werden jedoch öffentlich verhandelt. Lediglich wenn es um das Jugendstrafrecht geht oder die Persönlichkeit der Beteiligten - beispielsweise bei Vergewaltigung etc - zu schützen ist, wird unter Ausschluß der Öffentlichkeit verhandelt. Du kannst also zum nächsten Gericht gehen und Dich als Zuschauer in einen Saal setzen. In den allermeisten Prozessen geht das auch ohne vorherige Anmeldung. Nur bei sehr medienwirksamen Verhandlungen ist mit so großem Interesse zu rechnen, daß nicht genug Plätze für Zuschauer vorhanden sind und der Einlaß daher begrenzt werden muß.

Öffentliche Fahndungsaufrufe gibt es nur, wenn die polizeilichen Ermittlungen auf anderem Wege keinen Erfolg versprechen. Denn Zeugen melden sich zumeist sowieso freiwillig.

In welcher Form öffentlich? Z.B. bei dem Messerangriff auf einen Bundespolizisten gab es eine Fahndung in der Öffentlichkeit (Facebook usw.) mit einem Bild des Täters (Tatvorwurf versuchter Mord). Dafür benötigt man aber einen Richter.