Wie lange bleiben Straftaten gespeichert?

6 Antworten

Wie lange bleiben Strafanzeigen gespeichert? Wird nach einer gewissen Frisst alles gelöscht oder ist nur das Führungszeugniss wieder sauber?

All Deine Fragen beantwortet das BZRG (http://www.gesetze-im-internet.de/bzrg/).

Je nach Urteil werden die Eintragungen im Bundeszentralregister nach Ablauf der jeweiligen Fristen gelöscht (5, 10, 15 oder 20 Jahre), § 46 BZRG. Jedoch werden nicht alle Verurteilungen aus dem Bundeszentralregister auch ins Führungszeugnis übernommen. Außerdem gelten für die Verurteilungen, die ins Führungszeugnis aufgenommen werden, kürzere Tilgungsfristen (3, 5 oder 10 Jahre), § 34 BZRG.

Kommt jedoch vor der Löschung eines Urteilseintrags ein neues Urteil hinzu, bleiben alle Einträge erhalten, bis auch für das letzte Urteil der Löschzeitpunkt erreicht ist (Ausnahmen: Geldstrafen bis zu 90 TS und Freiheitsstrafen < 3 Monate), § 38 (2) BZRG.

Nicht im Führungszeugnis landen u.a. folgende BZR-Eintragungen:

  • Jugendstrafen bis zu einer bestimmten Höhe,
  • erstmalige Geldstrafen, die nicht höher als 90 Tagessätze liegen (§ 32 (2) Nr. 5 BZRG)

Einsichtnahme in den persönlichen Bundeszentralregisterauszug ist möglich. Es reicht ein formloser Antrag an das Bundesamt für Justiz, Sachgebiet: Tilgung, in dem ein Amtsgericht genannt werden muss, zu dem die Unterlagen übermittelt werden, und von dem man zur Einsichtnahme benachrichtigt wird.

Das ist ein sehr kompliziertes Thema. Es gibt dort dutzende verschiedene §§

Ich kann dir sagen, dass es in den Polizeisystem sogut wie immer auf ewig bleibt.

Nein nicht grundsätzlich. Aber die in der REgion bekannten lassen sich direkt abfragen. Aber wenn man was mehr wissen will ist das auch so recherchierbar dauert nur seine Zeit.

Die Arbeitgeber wollen und bekommen wenn dann nur das private Führungszeugniss (Belegart N) (Dieses kanst du für 13€ selber dir schicken lassen. Du kannst auch in dein Bundeszentralregister einsicht nehmen, damit weiß du aber nur das was sozusagen auf Bundeseben gesammelt wurde.

Dazu kommen wie gesagt Kriminalakten je nach dem wo du auffällig geworden bist und alles in den digitalen Systemen

Dieses enthält nicht so viel und tiefgehend wie das behördliche (Belegart O)

Und kann man beantragen das beide, behördlich und privates Führungszeugniss gelöscht wird? Löscht es sich automatisch nach einer gewissen Zeit oder muss das beantragt werden? Kann also theoretisch jeder Polizist und jeder der einen kennt an ein Führungszeugniss von einer Person kommen, auch wenn die Straftat schon beispielsweise 20 jahre zurückliegt? Und gibt es da noch andere Möglichkeiten an so Informationen zu kommen?

@1989er

Nein nicht jede Person. Du könntest das nur für dich persönlich nach legitimation beim Amt beantragen. Nur Beamte ( idr Polizisten) können mit berechtigtem Interesse zb eine Akte anfordern bzw dessen Auswertung. In dieser sind dann auch u.a. die Bundeszentralregisterauszüge.

So jetzt zu dem anderen. Du musst Führungszeugnisse und Zentralregister unterscheiden!

Bitte lies hier (übrigens in google nach 1 sekunde)

http://www.bundesjustizamt.de/nn_2051864/DE/Themen/Buergerdienste/BZR/Fragen/FAQ__node.html?__nnn=true

Dort stehen wichtige Fragen und richtige Antworten!

@Kihlu

Zudem hier etwas zu den Löschungsfristen

http://www.anwalt.de/rechtstipps/-bzrg-die-loeschung-von-einem-eintrag-im-fuehrungszeugnis_012390.html

Beachte insbesondere bei dem Link den Punkt :

  1. Die automatische Löschung von Eintragungen

Nach § 34 BZRG wird aus dem Führungszeugnis nach den dort aufgeführten Fristen automatisch gelöscht. Nach § 46 BZRG wird aus dem Bundeszentralregister nach den dort aufgeführten Fristen automatisch gelöscht.

Bei der korrekten Berechnung hilft Ihnen Ihr Rechtsanwalt oder Strafverteidiger.

(Die §§ Kannst du einfach nachschlagen und in Ruhe lesen)

Hallo Es gibt zwei arten. Das einfache und das tiefergehende Führungszeugnis. Das einfache sagt: Diese Person hat hat sich in den vergangenen 12 Monaten unauffällig verhalten.

Das zweite, tiefergehende Führungszeugnis sagt: Diese Person wurde mal verhaftet und war auch mal wegen .... länger als 6 Monate Insasse einer Haftanstalt. Haftstrafen ab 6 Monate sind eingetragen. Das zweite wird in der Regel von Geheimnisträgern und Mitarbeitern in bestimmten Berufsgruppen gefordert. Einige Vergehen bleiben das ganze Leben dort stehen, andere Vergehen werden nach 12 Monaten nicht mehr eingetragen.

Welche bleiben für immer und welche nicht? gibt es da eine liste?

Und das sind ja nur die Führungszeugnisse und nicht der "Polizeicomputer" oder irgendwelche geheimen Datenbänke. Kann man beantragen, dass alles komplett gelöscht wird?

Schon wieder Märchenstunde?

kommt drauf an was für eine Straftat man begangen hat

je schwerer die tat desto länger bleibts erhalten

soweit ich weiss bleiben die ein leben lang gespeichert ich kann micha ber auch irren

dann lieber mal nicht antworten wenn man keine ahnung hat ;-)