Hallo mein Nachmieter schuldet mir Geld?

6 Antworten

Grundsätzlich ist es natürlich denkbar, dass die Küche Mängel hat und er Gewährleistungsrechte geltend machen kann. Hierzu zählt auch die Minderung (§ 441 BGB). Genaueres kann man aber erst sagen, wenn man alle Fakten des Falls kennt.

Bis dahin hast du natürlich zunächst einmal einen Anspruch auf Zahlung des vollen Kaufpreises. Du kannst ihn ja zur Not mit einem Mahnbescheid drohen.

Als hätte ich nicht anderes zu tun... So ein Vogel echt. Ja muss ich wohl Danke schön...

Du hast den Eindruck, dass er dir einfach das Geld nicht geben will. Er hat den Eindruck, dass du ihm Mängel verschwiegen hast.

Wenn du dein Geld willst, wirst du klagen müssen. Erst mal gerichtliche Mahnverfahren, dann wird er deinen Anspruch verneinen, dann kannst du klagen.

Wie das ausgeht ist ungewiss und am Ende wird das Ganze sicher mehr Geld kosten als 150.-€.

Wenn du 100% sicher bist, dass es an der Küche absolut keine Mängel gab und du das auch nachweisen kannst, dann kannst du das Abenteuer wagen und den Weg gehen.

Er hat die Küche vorher gesehen.... Das ist es ja...

Kommt auf den Vertragsinhalt an und was dort an Schäden dokumentiert ist.

Wobei: wenn er sich zum Kauf entschlossen hat und die Unterschrift unter den.vertrag gesetzt hat, dann ist er mit dem Küchenzustand ja zufrieden und akzeptiert ihn.

Was für Mängel gibt er denn an?

Ein kratzer am Kühlschrank.

Ja er hat die Küche vorher gesehen und Unterschrieben hat er auch auf den Vertrag.

@Martin11833

Ne also das ist ja absolut lächerlich. Das ist ja nicht Mal ein versteckter Mangel. Wenn beim Backofen die Umluft nicht ginge wäre das vielleicht möglich, aber so wird er denk ich nicht damit durchkommen. Hast du seinen Mängel schriftlich? Wenn nicht lass ihn dir schriftlich geben.

Ob er ein Spinner ist, steht noch lange nicht fest. Vielleicht hat er in Anbetracht der Mängel sogar recht?

Hast du eine schriftliche Vereinbarung getroffen? Mit anderen Worten: Wenn eure Zahlungsvereinbarungen nachweisbar getroffen wurden, kannst du zum Anwalt gehen.

Ja haben wir da steht nur drin das er mit die 150€ zum 5.8 zahlt.

@Martin11833

Dann kannst du nach Ablauf der Frist ein Faß aufmachen. Lohnt sich bei der Summe aber nicht, denn den Anwalt zahlst du selbst.

Eine mangelhafte Küche würde ich auch nicht voll bezahlen. Hast Du ihn nicht darauf hingewiesen?

Er hat sie doch gesehen vorher

@Martin11833

Es gibt auch verdeckte Mängel.

Du kannst zum Anwaalt gehen- aber dann wird die Brühe vlt. teurer als das Fleisch.

@Martin11833

Gekauft wie gesehen?

Wenn es nicht sichtbare Mängel gab, die dir bekannt waren, die du aber bewusst verschwiegen hast, dann hast du auch mit "gekauft wie gesehen" schlechte Karten.