Kühlschrank in Mietwohnung selbst zahlen?

7 Antworten

Ich verstehe immer noch nicht, warum die Deutschen an diesem System festhalten.

Es wäre doch einfacher, wenn jede Wohnung eine passende Küche besäße?

Auch ein Einbau-Kühlschrank kannst du nach deinem Auszug wieder mitnehmen. Ist es möglich, dass der Kühlschrank nur in eine Nische gestellt wird?

Also da habe ich glaube was vergessen ... ich beziehe die Wohnung als erster da das Haus neu gebaut wurde. Durch die Küche wird meine Miete höher ich zähle die Küche also monatlich Sie wird mir also nicht geschenkt. Die Küche wird als Einbauküche eingebaut angepasst auf die Wohnung. Ich habe weder Mitspracherecht für die Farbe der Küche die Gerätewahl noch sonst was. Soll aber den Kühlschrank für immerhin 700euro bezahlen. 

Eigentlich bin ich der Meinung der Kühlschrank gehört zur Küche dazu

Mag sein aber das nichts damit zu schaffen was der Vermieter machen muss.

Er stellt Dir das zur Verfügung, was er will, bzw. er muss Dir das zur Verfügung stellen, was vertraglich vereinbart ist.

Eigentlich bin ich der Meinung der Kühlschrank gehört zur Küche

Das ist Deine Meinung. Mehr aber nicht.

Dass in die Wohnung eine Einbauküche eingebaut wird, ist sehr honorig vom Vermieter. Er bestimmt aber die Ausstattung und so wie es scheint, ist die Küche so ausgestattet, dass sie eine Aussparung für einen Einbaukühlschrank hat, den er praktischerweise direkt mitbestellen würde, wenn Du einen haben willst und diesen auch bezahlst.

Was nicht geht ist folgendes: Vermieter bestellt Einbauküche samt Kühlschrank. Diese wird eingebaut und Du sollst nun den Kühlschrank zahlen.

Es müßte schon ausdrücklich im Mietvertrag stehen, dass die Küche ohne Kühlschrank ist und Du die Wahl hast, den mitgelieferten zu bezahlen und damit auch zu nutzen oder aber ihn nicht zu bezahlen und dann aber auch nicht zu benutzen, bzw. er wird dann gar nicht erst eingebaut.

Was steht dazu im Mietvertrag?

Hygienische Gründe halte ich für ziemlichen Quatsch. Es soll zwar Mieter geben, bei denen der Kühlschrank im Lauf der Zeit mit Schimmel zu wächst oder sich andere Bestandteile unterschiedlichster Lebensmittel in unterschiedlichen Formen in einem Kühlschrank breit machen, aber erst beim Auszug wird doch entschieden, ob ein Kühlschrank unter solchen Umständen noch gereinigt werden kann oder besser entsorgt wird.

Sollte er z. B. bei Deinem Auszug entsorgt werden müssen, hättest Du Schadensersatz in Höhe des Zeitwerts zu leisten. Mehr nicht. Wenn man ihn dagegen stets ordentlich sauber hält und immer mal wieder einer Generalreinigung unterzieht, gibt es keine hygienischen Gründe, um z. B. bei jedem Mieterwechsel den Kühlschrank auszutauschen.

Sollte jedoch jetzt die Regelung so sein, dass Du nicht drum herum kommst, dann kannst Du tatsächlich den Kühlschrank bei Deinem Auszug entweder zum Zeitwert an den Vermieter oder dem nächsten Mieter weiter verkaufen oder aber ausbauen. Das geht sehr einfach. In der Regel sind es nicht mehr als zwei bis vier gut zugängliche Schrauben, die gelöst werden müssen und dann kann man ihn heraus nehmen und der Nachmieter oder Vermieter kann einen neuen rein stellen. Du hättest dann die Möglichkeit ihn z. B. über quoka weiter zu verkaufen oder in der neuen Wohnung, wenn er passt, weiter zu nutzen, falls dort kein Kühlschrank eingebaut sein sollte.

Sag deinem Vermieter, dass er die Küche ohne Kühlschrank einbauen soll. Du dir selbst einen Kühlschrank kaufst. Wenn du lieber eine Tiefkühlkombi haben möchtest sag es dem Vermieter, die könntest du dir auch selbst kaufen und gesondert hinstellen sowie auch nur den Kühlschrank.

exakt so würde ich das auch machen- auf jeden Fall kann man da deutlich günstiger wegkommen und für den Vermieter dürfte es ja keinen Unterschied machen.

@DerJoergi

nur sollte man den Vermieter fragen, wie es mit der Miete aussieht. Auch ohne Kühlschrank kann er die Miete erhöhen. Immer fragen, er muss eine Antwort darauf geben.

Wenn der Vermieter darauf nicht eingeht und darauf besteht, das du den Kühlschrank selbst zahlen sollst, auch fragen, wie das mit der Miete ist, ob sie erhöht wird. Dann bezahlst du die Küche solange ab, wie du in der Wohnung wohnst. Und der nächste Mieter ebenfalls.