Küche verkauft, muss ich für defektes Küchengerät zahlen?

7 Antworten

Den Kühlschrank musst du nicht ersetzen. Wichtig ist die Übergabe, sie wurde ja durchgeführt und alles war in Ordnung, so dass du nicht haften musst. Es wäre besser du hättest ein schriftliches Übernahme- Protokoll gemacht. Auf diese Art und Weise kann man nicht zu einem neuen Kühlschrank kommen. Lasse dich auf nichts ein.

Nein, Privatverkäufe sin ohne Garantie. Nur wenn er wirklich schon kaputt war, wäre es ein verschwiegener Mangel und du müsstest zahlen.

Fairerweise solltest du ihm aber einen Preisnachlass anbieten.

Wenn die Funktionsfähigkeit ersichtlich war..und von Euch beiden festgestellt wurde..was will er dann. In keinem Gerät steckt man drin und klar..könnte das auch über Nacht auftreten!? Gekauft wie gesehen und geprüft!!

Immer Vertrag machen wenn es um größere Summen geht bzw. gehen könnte!

Bei Privat von Privat gibt man in der Regel auch Gewährleistung, das schließt man in der Regel im Vertrag aber aus. Du hast ihm jetzt Gewährleistung gegeben. Falls der Kühlschrank schon einen nicht ersichtlichen Schaden hatte müsstest du jetzt zahlen. Aber er müsste erst mal beweisen, dass der Schaden schon vorher da war.

Nein, du brauchst das nicht zu ersetzen. Der Schaden kann sehr wohl über Nacht auftreten. Das ist Kühlmittel und da ist ein Schlauch kaputtgegangen. Da bei Übergabe ja noch alles funktioniert hat, würde ich mir erst mal keine Sorgen manchen.