Hallo , hat man als Kind immer ein Vorkaufsrecht?

4 Antworten

Ein Vorkaufsrecht habt ihr nur dann, wenn ihr Mieter wart und währenddessen das Haus in Wohnungseigentum aufgeteilt wurde, also jede Wohnung für sich ein eigenes Eigentum bildet und auch separat verkauft werden kann. NUR dann gilt § 577 BGB.

Wurde diese Wohnungseigentumsbegründung (auch Teilungserklärung genannt) vor eurer Mietzeit oder überhaupt nicht gemacht, dann habt ihr KEIN Vorkaufsrecht.

Ein Verkauf bricht allerdings nicht die Miete, der neue Eigentümer muss das bestehende Mietverhältnis übernehmen. Nachdem er jedoch im Grundbuch als neuer Eigentümer steht, kann er dir aber z.B. wegen Eigenbedarf kündigen.

Als Mieter habt ihr das. § 577
Vorkaufsrecht des Mieters

(1) Werden vermietete Wohnräume, an denen nach der Überlassung an
den Mieter Wohnungseigentum begründet worden ist oder begründet werden
soll, an einen Dritten verkauft, so ist der Mieter zum Vorkauf
berechtigt. Dies gilt nicht, wenn der Vermieter die Wohnräume an einen
Familienangehörigen oder an einen Angehörigen seines Haushalts verkauft.
Soweit sich nicht aus den nachfolgenden Absätzen etwas anderes ergibt,
finden auf das Vorkaufsrecht die Vorschriften über den Vorkauf
Anwendung.

(2) Die Mitteilung des Verkäufers oder des Dritten über den Inhalt
des Kaufvertrags ist mit einer Unterrichtung des Mieters über sein
Vorkaufsrecht zu verbinden.

(3) Die Ausübung des Vorkaufsrechts erfolgt durch schriftliche Erklärung des Mieters gegenüber dem Verkäufer.

(4) Stirbt der Mieter, so geht das Vorkaufsrecht auf diejenigen über, die in das Mietverhältnis nach § 563 Abs. 1 oder 2 eintreten.

(5) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.

Hufnagl  14.08.2016, 11:02

Nicht automatisch. Woher willst du denn wissen, dass eine Wohnungseigentumsbegründung erfolgt ist? Nur dann gibt es Vorkaufsrecht.

Lach :0),

Wer streitet, der erfreut Gerichte und sorgt für Ärger.

Lach :0) Miete zahlen ist das Mindeste was man erwarten kann.

Fremden würdet ihr das auch bezahlen.

Warum soll sie euch Bedenken, wenn ihr zusätzlich Ärger macht.

Ich würde mein Haus eher dem Tierheim überlassen wie meiner Familie.

Es ist ihrs. Sie machen damit, was sie wollen.

Hättet ihr zu rechten Zeit im guten Verhältnis ein faires Angebot gemacht, hättet ihr eine Chance gehabt.

Aber jetzt ???

Warum sollte sie es tun ???

Verkauf und Verbrauch steht Ihnen zu.

Macht über einen neutraler Makler oder Notar ein faires Kursangebot... vielleicht verkaufen Sie es zu gleich Geld lieber an euch wie an Fremde.

Das ist alles was ihr erwarten könnt.

LG

Pumukelmia

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Dass Mieter ein Vorkaufsrecht für ihre Wohnungen zusteht, findet sich im Gesetz. Bei frei finanzierten, also privaten, Wohnungen steht das in Paragraf 577 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Bei öffentlich geförderten Objekten in Paragraf 2b Wohnungsbindungsgesetz.

Quelle : http://m.welt.de/finanzen/geldanlage/article136760241/Diese-Tricks-bringen-Mieter-um-ihre-grosse-Chance.html

Mija2605  13.08.2016, 20:48

das vorkaufsrecht habt ihr zwar nicht weil ihr verwandt seid. aber als Mieter habt ihr vorkaufsrecht. wenn dies übergangen wird muss der Verkäufer sogar Strafe bzw Schadensersatz zahlen.