Wie weit darf Kaufdatum beim Immobilienkauf in der Zukunft liegen?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ja man kann.

Ich an eurer Stelle würde, wenn ihr wirklich das Haus wollt, schnellst möglich einen Kaufvertrag machen. Angenommen, die Sperrfrist läuft zum 25.03.2015 aus, ist Zeitpunkt des Verkaufs NACH dem 25.03.2015!!! Sonst könnte es euch passieren, dass ein Anderer die Immobilie kauft und ihr habt das Nachsehen.

Die Sperrfrist wird vom Finanzamt "TAGGENAU" berechnet. Also das Kaufdatum unbedingt nach der Sperrfrist datieren. Falls Leistungen (Geld) gezahlt wird, wäre ich sehr vorsichtig, sollte während der Sperrfrist schon Geld für den Verkäufer fließen, hat er ein Problem, dann wäre/könnte Spekulationssteuer fällig.

Ich würde da eine (gesonderte) Vereinbarung mit dem Verkäufer bezüglich der "Weiterzahlung der Miete und deren Berücksichtigung" empfehlen. Falls Renovierungen von euch innerhalb der Sperrfrist durchgeführt werden, berühren diese nicht die Spekulationssteuer, da die Immobilie zum Zeitpunkt des Kaufvertragsdatums, nicht zum Verkaufsdatum bewertet wird.

Ich wünsch euch einen guten Notar und frohes neues Jahr.

Vertraglich seid ihr schon zuvor abgesichert, so dass euch keiner die Immobilie "wegschnappen" kann.

Leider komplett falsch. Die Fristen werden nach dem Vertragsdatum berechnet.

@MirkoOtto

Meine Antwort ist richtig. Es zählt der Zeitpunkt der Veräusserung, (Eintragung im Grundbuch) nicht das Datum des Kaufvertrages. Besser, Sie informieren sich erst mal, bevor Sie sowas schreiben. Hier zählen Fakten, nicht "Bauchgefühl"!

@Problemmanager

Vielen Dank für die Erklärungen,

natürlich werden wir uns vorher nochmal bei einem Notar und/oder Rechtsanwalt erkundigen. Letztendlich ist die Spekulationssteuer nicht unser Problem, sondern vom Verkäufer. Wir haben aber ein gutes Verhältnis zu ihm und wollen beiderseitig eine vernünftige Lösung. Dennoch, bei allem "Gut-Mensch-Denken" ist Rechtssicherheit ein Muss.

Meiner Meinung nach ist für die Spekulationssteuer ohnehin der Zeitpunkt des Vertragsschlusses maßgeblich, nicht der Zeitpunkt der Umschreibung im Grundbuch.

Ich denke ein Vorkaufsrecht zu euren Gunsten wäre hier die einfachere Lösung. Dazu braucht ihr ohnehin auch einen Notar, da es ins Grundbuch eingetragen wird. Der Notar wird euch da sicher beraten.

Eine andere Möglichkeit wäre, einen Vorvertrag zu schließen.

Alle Angaben ohne Gewähr ;) einen Notar braucht ihr so oder so, lasst euch gut beraten!

Diese Fragen beantwortet Dir ein Notar! Denn diesen benötigt ihr sowieso für einen Kauf-vertrag.