Vorkaufsrecht bei pflegefall?

4 Antworten

Das kommt darauf an, ob auch für diesen Fall ein Vorkaufsrecht vereinbart wurde...

Wenn beim Vorkaufsrecht nicht vereinbart wurde, dass es nicht bei einem Verkauf an die Kinder gilt, dann kann die Vorkaufsberechtigte auch hier das Recht ausüben.

DAs Vorkaufsrecht hat Vorrang. Also die Schwägerin. 

Vor dem Tod gibt es kein Erbe.

Dieser Fall greift jetzt also nicht.