Kann ein Mieter gebunkertes Heizöl erstattet bekommen?

8 Antworten

der Mieter hats Bestellt und Bezahlt also ist es sein Eigentum,wen er aber so dum ist und will Ausziehen und Bestellt noch im Vorjahr eventuell eine Menge Heizöl was interresiert euch das als Vermieter er kann es mit den Nachmieter Besprechen oder Aushandeln

HundLucky 
Fragesteller
 25.08.2015, 20:21

Haus ist verkauft mittlerweile :-)

Sollen sie doch klagen . Danke für deine Antwort

Wenn Du das Thema mal googlest erkennt Du, das Dein Wunsch eine abschließende und rechtssichere Antwort auf Deine Frage geben zu können nicht erfüllt werden kann. Das Thema wird nämlich in der Rechtsprechung kontrovers behandelt und entschieden.

Dein Vorschlag an den Mieter das Heizöl abzupumpen ist von einzelnen Gerichten als schikanös und damit unbeachtlich erachtet worden. Die weitere Frage ist aber, ob ein Mieter seinem Vermieter eine Bereicherung in Form eines großen Heizölvorrats überhaupt aufdrängen darf und ob in diesem speziellen Fall der Vermieter überhaupt noch bereichert ist.

Es führt für Dich kein Weg daran vorbei, Dich in dieser Sache anwaltlich beraten und vertreten zu lassen.

HundLucky 
Fragesteller
 24.08.2015, 11:06

als Bereicherung sehe ich das keines Falls. Denn wir haben das ÖL dem neuen Hausbesitzer NICHT VERKAUFT.

Vielmehr mussten wir das Öl in den Tanks belassen, da die Exmieter nicht in der Lage waren zeitnah zu organisieren. Ich fände es als Schikane wenn ein Gericht entscheiden würde , das der Vermieter die Ölkosten erstattet ,obwohl er davon keinen wirtschaftlichen Vorteil hatte . Selbst wenn ich neu vermietet hätte , müsste ich einen Mieter finden der bereit ist mir das vorhandene Öl ab zu kaufen. Als die Exmieter damals ein zogen war auch noch Öl vom Vormieter vorhanden. Der dafür aber nichts haben wollte. Quasi bekamen die Exmieter das damals geschenkt . Ich empfinde es für mich als Nötigung ,uns das verbliebene Restöl zum Abkauf aufzwingen zu wollen.

ArminSchmitz  24.08.2015, 14:59
@HundLucky

Das ist offenbar ein Mißverständnis: "Bereicherung" ist ein Rechtsbegriff. Schau mal in die §§ 812 ff BGB, die Vorschriften über die ungerechtfertigte Bereicherung. Die Abwicklung des Falles könnte z.B. nach diesen Vorschriften erfolgen und die Bereicherung ist schon dadurch eingetreten, daß das Öl in den Tank gepumpt wurde. Jetzt verstehst Du wahrscheinlich, wieso man hier besser einen Anwalt beauftragt. Dieser Fall hat einen unstreitigen Sachverhalt und wird nach der Rechtslage entschieden. Da es hier ganz unterschiedliche Auffassungen in der Rechtsprechung gibt, sollte man einen Rechtskundigen hinzuziehen.

Ich würde einer eventuellen Klage des Exmieters gelassen entgegen sehen. Wenn ich es richtig verstanden habe ist die Immobilie rechtskräftig verkauft und dazu gehört auch das Heizöl. Deine Exmieter hatten alle Zeit der Welt und haben nichts unternommen, jetzt ist es zu spät. Wer nach 9 Jahren wegen 50 Euro Mieterhöhung kündigt hat entweder nicht den Überblick in der Wohnsituation oder hat nur einen Anlass für die Kündigung gesucht.

HundLucky 
Fragesteller
 24.08.2015, 08:08

die wollten immer nur günstig wohnen .

Vom Mietvertrag ausgehend wurde vereinbart das der Mieter für die Beheizung , Öl selber sorgen muss

Es ist nicht dein Öl. der Mieter hätte es abpumpen können, da er es nicht getan hat und doch genügend Zeit hatte. 

Sie bestehen weiter auf den Rückkauf von uns und drohen mit einem Prozess

Das können Sie gerne versuchen, werden aber runterfallen. brauchten ja nicht ausziehen. Du hast lediglich die Miete; nicht aber die Nebenkosten erhöht. Nach 9 Jahren; wohlgemerkt. Bei einer Mieterhöhung hat der Mieter nun mal ein Sonderkündigungsrecht.

Rechtlich gesehen sieht es nicht gut für dich aus. Den Restölbestand einfach abzupumpen,auch mit Frist ist nicht üblich. Heizöl wird übernommen,denn schliesslich braucht das Haus ja auch Öl.Und wo sollte das Öl nach dem Abpumpen denn hin bis es verkauft ist?Kann dein letzter Mieter seinen Verbrauch über Abrechnungen belegen wird er dich in die Pflicht nehmen können. Schlimmer noch. Du hast ein Haus verkauft mit Öl was dir gar nicht gehört. Rechtlich gesehen gehört das Öl jetzt dem neuen Besitzer des Hauses. Es wurde beim Kauf als Zubehör mitübernommen. Du wusstest von den Schwierigkeiten und hättest den neuen Besitzer drauf hinweisen müssen,oder besser noch die 3000€ in den Preis mit einrechnen sollen.

HundLucky 
Fragesteller
 24.08.2015, 10:30

sollten wir mit dem Verkauf des Hauses warten bis die sich bequemen Ihren Müll zu entsorgen ?? die hatten lange genug Zeit .
Öl kann man abpumpen lassen und weiter verkaufen.
Aber das kostet ja . Ist natürlich praktisch den Vermieter zur Kasse zu bitten . Die wußten genau das sie ausziehen und dann kurz vorher noch mal 1400 Liter Öl zu tanken nur damit der Vermieter zahlen muss , ist eine absolute Unverschämtheit und sollte gestraft werden . Mit den Vermietern kann mans ja machen .
Im Grunde genommen könnten die ja auch noch Geld verlangen für vergammelte Gewächshaus das sie uns einfach haben stehen lassen.
Sollten wir das Öl auf unsere Kosten abpumpen lassen ? und einlagern ? wir wurden genötigt das Haus mit deren Öl zu veräußern .


KingLouis1  24.08.2015, 11:46
@HundLucky

Ich kann erahnen was für ein Verhältnis gewesen sein muss. Aber das ist ja nicht Bestandteil deine Frage gewesen. Sicher kann ich deinen Unmut zum Teil auch verstehen aber es ändert nichts an der Situation. Selbst wenn du wolltest kannst du das Öl nicht mehr abpumpen. Das ist auch nicht üblich und vor Gericht wirst du dich mit dem Argument sehr schwer tun, das du das dem Mieter,villeicht sogar mit einer Fristsetzung angeboten hast. Ich habe ein paar Urteile durchgeblättert und in den meisten Fällen ging das schief.Hätte der Mieter nach der Kündigung getankt bestände noch eine kleine Chnace. Die Sache hat sich schon zusehr aufgeschaukelt, so das du auch ein wenig die Reallität verlierst. Du warst dir ja auch nicht zu schade und hast den Mietern auch das Tanken aufs Auge gedrückt. Sie mussten also in Vorkasse gehen und nicht du. Ein Verhalten was nicht gerade üblich ist. Auch ich habe schon alleine in einem Haus gewohnt.Abgerechnet wurde aber immer mit dem Vermieter.