Halber Monat Arbeitslosengeld?

5 Antworten

Sollte ein Anspruch bestehen gibt es auch für einen Tag ALG

Hast du dich arbeitssuchend gemeldet, als du gekündigt wurdest? Sonst hättest du jetzt auf jeden Fall eine Sperrfrist. Ansonsten hast du Anspruch ab dem ersten Tag Arbeitslosigkeit, wenn du dich persönlich arbeitslos gemeldet hast.

Wenn du dich arbeitslos gemeldet hast,deine vollständigen Unterlagen abgegeben hast und die Anwartschaftszeiten erfüllt hast,innerhalb von 24 Monaten min.12 Monate beitragspflichtig beschäftigt warst,bekommst du das Nachgezahlt !

Wenn du dich nach der Kündigung sofort arbeitssuchend gemeldet hast - JA. Diese Mitteilung auch deiner Krankenkasse melden!

Ja. Die berechnen dann tageweise.